Der Anschlussservice ist die Anlaufstelle für technische Belangen der Elektroinstallationen. Hier werden die von den Installateuren eingereichten Formulare beurteilt und verarbeitet.
Der Anschlussservice erlässt und verwaltet die ergänzenden Bestimmungen der Elektra zu den Werkvorschriften. Die Einhaltung derWerkvorschriften BE/JU/SO sowie der ergänzenden Bestimmungen wird durch den Anschlussservice beurteilt und stichprobenweise kontrolliert.
Die Aufforderungen der Eigentümer zur Durchführung von periodischen Kontrollen und zur Einreichung der Sicherheitsnachweise nach Niederspannungs-Installationsverordnung NIV werden durch den Anschlussservice ausgelöst und überwacht.
Welche Installationen wie angemeldet werden müssen, können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen.
Für folgende Geräte und Anlagen sind der Elektra vor Eingabe der Installationsanzeige die erforderlichen Anschlussgesuche einzureichen:
In folgenden Fällen ist der Elektra frühzeitig, d.h. vor Beginn der Arbeiten eine Installationsanzeige einzureichen:
Mit der Installationsanzeige ist ein Prinzipschema der projektierten Installation einzureichen. Darin sind die Nennstromstärken der Überstromunterbrecher und die Querschnitte der Haus- und Bezügerleiter, die Mess- und Schaltapparate sowie die Verbraucherdaten anzugeben.
Soweit es zur Beurteilung der Installationsanzeige notwendig ist, müssen neben den vorgesehenen Installationserweiterungen auch die bestehenden Installationen mit Angabe der Anschlusswerte vermerkt werden.
Von Schaltgerätekombinationen mit eingebautem Anschluss-Überstromunterbrecher und/oder mit eingebauter Stromwandlermessung ist eine Dispositionszeichnung beizulegen.
Die Montage oder Demontage der Mess- und Steuerapparate erfolgt nach Eingang der Fertigstellungsanzeige und unter Angabe der betreffenden Kunden.
Der Auftrag muss zeitlich so eingereicht werden, dass für die Ausführung mindestens drei Arbeitstage zur Verfügung stehen.
Voraussetzung für die Montage von Mess- und Steuerapparaten ist das Vorhandensein von Spannung, der Anschluss der Bezügerleitung am ersten Verteiler nach der Messverteilung sowie die Anordnung und Bezeichnung der Messeinrichtung nach WV 6.4.
Für jede eingereichte Installationsanzeige ist ein Sicherheitsnachweis einzureichen. Als Ausnahme gelten hier nur reine Demontagearbeiten, Zählermontagen ohne Installationsarbeiten, Tarifwechsel und Stilllegung von Installationen.
Eine Übersicht der erforderlichen Formulare finden Sie hier.
Genossenschaft Elektra
Bernstrasse 40
3303 Jegenstorf
Montag bis Freitag
07:45h bis 11:45h
13:30h bis 16:45h