Bei einer Produktionsmessung wird die Produktionsanlage mit einem separaten Zähler gemessen. Dabei wird der Eigenbedarf der Produktionsanlage selber (z.B. Steuerung, Lüfter o.ä) abgezogen. Die gesamte produzierte Energie wir ins Netz eingespeist und vergütet. Gleichzeitig können für die gesamte Menge HKNs (Herkunftsnachweise) erzeugt werden, dafür ist die Produktionsanlage zwingend zu beglaubigen. Erzeuger mit Anschlussleistung >30 kVA benötigen immer eine Lastgangmessung.
Bei einer Überschussmessung wird nur die Einspeisung in das Netz sowie die Ausspeisung aus dem Netz erfasst. Die selber produzierte Energie, welche gleichzeitig mit dem Verbrauch genutzt wird, wird nicht aufgezeichnet. Nur die Energie, welche in das Netz eingespeist wird (Überschuss), kann vergütet werden. Gleichzeitig können für die gesamte eingespeiste Energie HKNs (Herkunfts-nachweise) erzeugt werden, dafür ist die Produktionsanlage zwingend zu beglaubigen. Erzeuger mit Anschlussleistung >30 kVA benötigen immer eine Lastgangmessung.
Das Recht auf Eigenverbrauch gilt für alle Anlagen unabhängig der Anlagegrösse, Technologie oder Förderungen. Dabei ist es egal, wer die Anlagen/Gebäude nutzt und wem sie gehören, ob es sich um Mieter, Besitzer oder Contractor handelt. Es ist auch zulässig, dass die Erzeugung am Ort der Produktion auf mehrere Endverbraucher aufgeteilt werden kann (z.B. Mehrfamilienhäuser). Dafür ist zwingend eine Eigenverbrauchsgemeinschaft zu gründen.
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