
Seit Anfang Jahr ist das neue Stromgesetz in Kraft. Es bringt eine Reihe von Neuerungen, um die erneuerbaren Energien noch besser ins System zu integrieren. Die Umsetzung läuft.
Wenn an einem sonnigen Sommertag die Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als der eigene Haushalt benötigt, ist es sinnvoll, diesen mit den Nachbarn zu teilen. Das ist bereits seit 2018 möglich mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Allerdings hat dieser seine Grenzen. Bis anhin konnten Nachbarn den Strom nur dann gemeinsam nutzen, wenn sie über einen gemeinsamen physischen Hausanschluss verfügten – beispielsweise, wenn sie in einem Mehrfamilienhaus leben.
Mehr nachbarschaftlicher Stromverbrauch
Seit Anfang Jahr kann der ZEV nun mehr: Mit dem neuen virtuellen ZEV (vZEV) nutzen benachbarte Gebäude Solarstrom gemeinsam, ohne dass physische Änderungen an den Stromzählern oder Netzanschlüssen notwendig sind. Intelligente Messsysteme übernehmen die Verrechnung auf virtuellem Weg.
Ab 2026 wird sogar noch mehr möglich sein: In lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) schliessen sich mehrere Haushalte zusammen und nutzen gegen eine Gebühr auch das öffentliche Netz. LEG sind eine Art lokale Energiemärkte, auf denen die Haushalte den Strom innerhalb von Quartieren austauschen.

Einheitlichere Vergütungen für Solarstrom
Die Einführung von LEG und vZEV erfolgt mit dem neuen Stromgesetz, das die Schweizer Stimmbevölkerung im vergangenen Sommer an der Urne gutgeheissen hat. Es definiert Instrumente und Modelle, um die Produktion und die Nutzung von erneuerbaren Energien verstärkt zu fördern. Vor allem im Hinblick auf die Solarenergie bringt das Gesetz einige Neuerungen.
So ändern ab 2026 auch die Rückliefertarife – also die Preise, die Besitzerinnen und Besitzer einer PV-Anlage erhalten, wenn sie ihren Strom zurück ins Netz speisen. Diese Tarife orientieren sich künftig am
Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie vierteljährlich festlegt. Die Regelung ersetzt die bisherige Berechnungsmethode, die sich an den Durchschnittskosten des jeweiligen Versorgers orientierte. Mit dem neuen Modell werden die Vergütungen schweizweit einheitlicher. Mindestvergütungen
schützen zudem die Betreiberinnen und Betreiber einer Anlage vor sehr tiefen Preisen.
Im Übergangsjahr 2025 vergütet die Genossenschaft Elektra den Solarstrom nach den bestehenden Grundsätzen. Der Elektra ist der Winterstrom wichtig, daher führt sie saisonale Preise ein. Die Vergütung des Herkunftsnachweises und der TOP-40-Bonus bleiben gleich. Die Quartalspreise werden wir unter Berücksichtigung der Marktpreise jeweils rechtzeitig bekannt geben.
Mehr Netzstabilität dank preislicher Anreize
Neu ermöglicht das neue Stromgesetz den Energieversorgern wie der Elektra zudem, dynamische Netztarife einzuführen. Diese sind an die Belastung des Netzes gekoppelt. Das gibt Kundinnen und Kunden
einen Anreiz, ihren Strom gezielter zu verbrauchen.
Wenn zum Beispiel an einem sonnigen Nachmittag die Photovoltaikanlagen auf Hochtouren produzieren, kann es bei niedrigem Verbrauch zu Überschüssen im Netz kommen. Um solche Ungleichgewichte zwischen
Erzeugung und Verbrauch auszugleichen, setzt die Netzbetreiberin sogenannte Ausgleichsenergie ein.
Diese benötigt sie, wenn die tatsächlich verbrauchte Strommenge von der prognostizierten Menge abweicht – sei es bei einem Überschuss oder bei einem Defizit. Dynamische Netztarife schaffen in solchen Situationen finanzielle Anreize: An sonnigen Tagen mit hoher Produktion aus Photovoltaik sinken die Preise, um Kundinnen und Kunden dazu zu motivieren, ihren Bedarf in diese Zeiten zu verlagern – beispielsweise durch das Laden von Elektroautos oder das Füllen von Batteriespeichern. Das reduziert den Bedarf an zusätzlicher Ausgleichsenergie.
Innovatives Elektra-Produkt
Das neue Stromgesetz ist seit Anfang Jahr teilweise in Kraft. Da einige Umsetzungsschritte mehr Zeit erfordern, treten einige Teile des Gesetzes – wie LEG und die neuen Rückliefertarife – erst ab 2026 in Kraft. Die Elektra wird ihre Kundinnen und Kunden in den nächsten Monaten laufend über Neuerungen im Zusammenhang mit dem Stromgesetz informieren. Erste wichtige Weichen hat sie bereits letztes Jahr mit
TOP-40 gestellt. Damit verpflichten sich Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaikanlage, einen Teil ihres produzierten Stroms selbst zu verbrauchen, und erhalten dafür eine Vergütung. Das innovative Produkt, mit dem die Elektra vergangenen Januar den Energiepreis Watt d’Or gewonnen hat, bezweckt wie auch die dynamischen Tarife eine höhere Flexibilität des Netzes. Denn dies ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erfolgreiche Integration der erneuerbaren Energien.

«Flexibilitäten nutzen»
Michael Bhend von der Elektrizitätskommission ElCom spricht im Interview über Ausgleichsenergie, dynamische Tarife und Wetterprognosen.
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