Das Risiko einer Strommangellage ist real. Der Schaden, der daraus entstehen würde, gross. Umso wichtiger ist, sich ausreichend zu informieren und entsprechend zu handeln.
Hier finden Sie Informationen vom Bund und von der Elektra zum Thema Strommangellage. Sollte eine Strommangellage eintreten, werden hier aktuelle Informationen publiziert.
Was ist eine Strommangellage?
Bei einer Strommangellage ist zwar Strom verfügbar, aber die Nachfrage ist über einen längeren Zeitraum grösser als das Angebot. Es besteht folglich ein Mangel an Strom. Damit unterscheidet sich die Strommangellage von einem Stromunterbruch oder einem Blackout, bei denen die Stromversorgung unterbrochen ist.
Warum kann eine Strommangellage eintreffen?
Verschiedene Faktoren können sich negativ auf die Stromversorgung auswirken und eine Strommangellage provozieren:
- reduzierte Importmöglichkeiten von Strom aus dem Ausland
- zu wenig Wasser in Schweizer Stauseen und Flüssen
- Ausfall von Kraftwerken
- wenig Wind und Sonne
Wie hoch ist das Risiko einer Strommangellage?
Die Risikoanalyse des Bundesamts für Bevölkerungsschutz stuft das Risiko einer Strommangellage als real und gross ein. Um sich darauf vorzubereiten, hat der Bund den Verband Schweizerische Elektrizitätsunternehmen (VSE) damit beauftragt, Vorbereitungsmassnahmen auszuarbeiten. Diese Massnahmen wurden durch das OSTRAL – Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen – ausgearbeitet.
Wer ist OSTRAL – Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen?
OSTRAL ist eine Kommission des VSE und unterliegt der Aufsicht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes. Sie existiert seit 30 Jahren und ist die Nachfolgeorganisation der einstigen «Kriegsorganisation der Elektrizitätswerke» (KOEW). Darin vertreten sind der Verband Schweizerische Elektrizitätsunternehmen (VSE), die nationale Netzgesellschaft Swissgrid und verschiedene Netzbetreiber und Energieunternehmen.
Wie ist die Schweiz bei einer Strommangellage organisiert?
Zeichnet sich eine Strommangellage ab, schalten sich der Bundesrat und OSTRAL ein. Die Verantwortlichkeiten sind wie folgt geregelt:
- Obliegt Entscheidungsbefugnis und Kommunikationshoheit gegenüber der Öffentlichkeit
- Ordnet im Falle einer lang andauernden Strommangellage Massnahmen zur Steuerung der Stromproduktion (= Angebotslenkung) und/oder zur Steuerung der Stromnachfrage (= Verbrauchslenkung) an
OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen)
- Vollzieht die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen
- Ist Schnittstelle zu den Verteilnetzbetreibern
- Führen Anweisungen der OSTRAL aus
- Informieren Stromkund*innen über Umsetzung der Massnahmen
- Sind wie im Normalbetrieb auch während der Strommangellage erste Kontaktstelle für ihre Kund*innen.
Wie würde der Bund bei einer Strommangellage eingreifen?
Im Normalfall sind die Verteilnetzbetreiber für die sichere und konstante Versorgung mit Strom verantwortlich. Parallel dazu überwacht die wirtschaftliche Landesversorgung die Versorgungslage. Zeichnet sich eine Strommangellage ab, kann der Bund die Steuerung der Stromproduktion (Angebotslenkung) und die Steuerung der Stromnachfrage (Verbrauchslenkung) übernehmen. Ziel ist, das Stromangebot und den Stromverbrauch auf tieferem Niveau wieder ins Gleichgewicht zu bringen, um die Stromversorgung sicher zu stellen. Dabei greift der Bund nur so weit ein, wie zur Bewältigung der Krise unbedingt erforderlich ist.
Wie kann der Stromverbrauch gelenkt werden?
Sparappelle
Besteht das Risiko einer Strommangellage, fordern die Behörden und die wirtschaftliche Landesversorgung die Bevölkerung in einem ersten Schritt auf, freiwillig Strom zu sparen.
Verbrauchseinschränkungen
In einem zweiten Schritt werden nicht lebensnotwendige energieintensive Anwendungen verboten oder zumindest eingeschränkt. Davon betroffen können zum Beispiel dekorative Beleuchtungen, mobile Heizgeräte, Schwimmbäder, Saunen und Jacuzzis, Rolltreppen, Aufzüge, Leuchtreklamen oder Schaufensterbeleuchtungen sein. Was konkret verboten oder eingeschränkt wird, entscheidet der Bundesrat je nach Mangellage und geschätztem Einsparbedarf.
Kontingentierung/ Sofortkontingentierung
In einem dritten Schritt folgt die Kontingentierung von Grossverbrauchern mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 MWh.
Netzabschaltungen
Als letzte Massnahme greift der Bundesrat zu zyklischen Netzabschaltungen. Davon wären alle – Privatpersonen wie Unternehmen – betroffen. Die Konsequenzen für Wirtschaft und Gesellschaft wären erheblich. Deshalb müssen wir gemeinsam und solidarisch genügend Strom sparen, um Abschaltungen zu verhindern.
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Wie erfolgt eine Kontingentierung?
Bei einer Kontingentierung sind Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 kWh Strom verpflichtet, während einer bestimmten Zeitdauer eine vorgegeben Menge Strom einzusparen. Wie viel das effektiv sein wird, entscheidet der Bund je nach Einsparbedarf. Zur Vorbereitung sollte sich ein Unternehmen überlegen, wie 10 % bis 20 % Strom, basierend auf dem Vorjahresverbrauch, eingespart werden können, ohne dabei den Betrieb zu gefährden.
Informationen für Grossverbaucher stehen auf der Website der OSTRAL zur Verfügung.
Wie erfolgt eine zyklische Netzabschaltung?
Bei der Netzabschaltung erfolgt die Stromversorgung zyklisch: Ganze Netzabschnitte sind während 4 Stunden ohne Strom und während 8 oder 4 Stunden mit Strom versorgt. Grundversorgungsrelevante Verbraucher wie Spitäler, Blaulichtorganisationen u.a. werden, wenn technisch möglich, von diesen Netzabschaltungen ausgenommen. Ausnahmen werden vom Bund bestimmt.
Die Grösse eines Netzabschnitts hängt von der Struktur des Verteilnetzes ab. Je nachdem können das mehrere Gemeinden oder Regionen sein. Die Ein- und Ausschaltung der Stromversorgung wird zentral organisiert.
Sie haben eine Frage zum Thema Strommangellage, die auch nach dem Lesen dieses Beitrags ungeklärt bleibt? Dann schreiben Sie uns.
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