Energiedienstleistungen

Photovoltaik: Ihre Partnerin für Ihre Solaranlage

Photovoltaikanlage bei Sonnenschein.

Wir sind kompetente Partnerin für Solarprojekte und genauso versiert bei Komplettlösungen inkl. Energiemanagementsystem und natürlich mit Ladestation.


GUNEP AG– Planungsbüro für nachhaltige Energieprojekte

GUNEP – die Tochterfirma der Elektra – plant und baut Ihre Solaranlage. Dabei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand. Bei der Umsetzung arbeiten wir mit Spezialisten aus der Region zusammen.

Interessieren Sie sich für eine Photovoltaik-Anlage? Kontaktieren Sie unsere Spezialisten der Firma GUNEP:

GUNEP AG
Bernfeldweg 32
3303 Jegenstorf
Tel. 031 521 00 00
solar@gunep.ch
www.gunep.ch

Vier Gründe, Ihre Solaranlage von Elektra/GUNEP realisieren zu lassen.

Massgeschneidert

Zuerst kümmert sich die GUNEP um die Planung. Dazu gehört die Auswahl der Komponenten, die zu der Solaranlage passen, die Sie sich wünschen. Wir haben für Sie alle Behördenanfragen im Griff. Dann übernehmen wir die Bauleitung.

Lokale Partner

Für den Bau Ihrer Solaranlage spannen wir mit Betrieben aus der Region zusammen.

Garantiert zuverlässig

Die GUNEP AG übernimmt die Garantie für die von ihr erbrachten Arbeiten und Materiallieferungen. Auch nach Ablauf der Garantie können Sie sich darauf verlassen, dass wir für Sie da sind. Eine Solaranlage hat eine Lebenserwartung von rund 30 Jahren.

Auftragsabschluss

Sie vertrauen GUNEP. Wir vertrauen Ihnen. GUNEP liefert Ihre Solaranlage schlüsselfertig.

Mitten in Jegenstorf steht ein Fachmann auf einem Dach, in seiner Hand ein Tablet, mit dem er die Werte der Photovoltaikanlage überprüfen kann. Hinter ihm erstrahlt eine Photovoltaik-Anlage, gebaut von der Elektra in Kooperation mit dem lokalen Gewerbe.

Die Elektra und die GUNEP sind ein Teil der Region und in ihr fest verankert. ­Darum spannen wir für den Bau von Solaranlagen mit ­lokalen Betrieben zusammen und setzen, wann immer möglich, auf Schweizer Material. Mit unseren Partnern vor Ort suchen wir den Dialog, finden für unsere Kundinnen und Kunden faire ­Lösungen und stärken das regionale Gewerbe. Das ist uns als Genossenschaft wichtig.

Isabelle und Lukas Loosli.

«Unter dem Strich haben wir keine Stromkosten mehr. Im Gegenteil, mit der Rückvergütung verdienen wir sogar Geld.»

Isabelle und Lukas Loosli

Die richtigen Bausteine für Ihre Solaranlage

Soll Ihre Solaranlage einfach solide sein, dann benötigen Sie ausser den Panels nur noch einen Wechselrichter. Wollen Sie Ihr E-Auto zu Hause laden, kommt eine Ladelösung dazu. Für mehr Energieeffizienz und zusätzlichen Komfort gibt es weitere Komponenten, wie eine Batterie oder ein Energiemanagementsystem.

PV-Module

Je nachdem, welche Lösung für Sie perfekt ist, wählen Sie das Standard- oder das Premium-Modell und die entsprechende Anzahl PV-Module.

Wechselrichter

Der obligatorische Wechselrichter wandelt den von Ihrer Solaranlage erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um.

Ladestation

An Ihre PV-Anlage können Sie Ihre eigene Ladestation für ein E-Auto anschliessen.

Batterie

Wenn Ihre Solaranlage über eine zusätzliche Batterie verfügt, können Sie überschüssigen Strom speichern.

Energiemanagementsystem

Mit einem Energiemanagementsystem, kurz EMS, können Sie Ihren Stromverbrauch steuern und kontrollieren.

Häufige Fragen: Solaranlagen, Photovoltaik und Energielösungen

Haben Sie Fragen zu:

Planung und Realisation einer Photovoltaikanlage

Die GUNEP AG plant und realisiert Ihre Solaranlage. Dabei bieten wir Ihnen alles aus einer Hand. Bei der Umsetzung arbeiten wir mit Spezialisten aus der Region zusammen.
www.gunep.ch

Service und Garantie

Für Service- und Garantiefragen von bestehenden Anlagen, die Sie mit der Elektra und der GUNEP realisiert haben, wenden Sie sich bitte an:
GUNEP AG
Tel. 031 521 00 00
info@gunep.ch
www.gunep.ch

Beglaubigung und Herkunftsnachweise (HKN)

Die von Pronovo ausgestellten Herkunftsnachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms. Sie zeigen also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Diese HKN werden dann für die entsprechenden Stromprodukte (z.B. elektrasolar+) eingesetzt und bestätigen deren Herkunft. Die HKN einer Solaranlage haben einen Wert (= ökologischer Mehrwert), den wir Ihnen vergüten, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.

So gehen Sie für eine Beglaubigung durch die Pronovo und den Übertrag der Herkunftsnachweise (HKN) an die Elektra vor:

  1. Der/die Inhaber*in der Solaranlage erteilt Auftrag zur Anlagenabnahme an einen akkreditierten Auditor.
  2. Die kontrollberechtigte Firma reicht die Beglaubigung bei der Pronovo ein.
  3. Die Pronovo erstellt die Herkunftsnachweise (HKN) für die Anlage.
  4. Die Planungsfirma, der/die Bauherr*in oder der/die Inhaber*in der Solaranlage erstellt den Dauerauftrag für den HKN-Übertrag bei Pronovo.
  5. Die Pronovo übermittelt den Dauerauftrag für die HKN an Elektra.
  6. Die Elektra akzeptiert den Dauerauftrag vergütet die HKN mit der nächsten Abrechnung.

Netzausbau

Die sehr hohe Nachfrage zur Installation von Solaranlagen bringen unser Stromnetz und speziell die Trafostationen an Ihre Grenzen. Die Elektra ist sich der Problematik bewusst. Wir arbeiten mit Hochdruck am Ausbau unseres Stromnetzes. Natürlich müssen wir uns einerseits an die üblichen Bauvorschriften und Bewilligungswege halten und andererseits die nötigen finanziellen Mittel aufbringen. Das verzögert teilweise den Netzausbau.

Parallel zum Netzausbau hat die Elektra deshalb im Herbst 2023 ein neues Produkt lanciert, dass genau diese Problematik lösen kann: TOP-40. Solarstrom-Produzent*innen verpflichten sich, nie mehr als 60% der maximalen Leistung ihrer Solaranlage ins Netz einzuspeisen.

Zu TOP-40

Individuelle Energielösungen: Stromspeicher, Solarthermie, Wärmepumpe, Elektromobilität, Stecker-Solaranlage

Was bringt ein Stromspeicher zusätzlich zur Solaranlage?

Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und zeitversetzt nutzen: Zum Beispiel am Abend, wenn die Sonne nicht mehr scheint, der Verbrauch aber am höchsten ist. Oder im Falle einer Netzstörung. Unsere Spezialisten für Energielösungen beraten Sie gerne.

Jetzt anrufen: 031 521 00 00

Was ist eine Solarthermieanlage?

Solarthermieanlagen nutzen die Sonne auf einfache, aber effiziente Weise: Sonnenkollektoren ziehen Wärme an, die dann gespeichert wird. Sie können die Wärme nutzen, um Ihr Warmwasser aufzubereiten oder Ihre Heizung zu unterstützen. Dadurch sparen Sie Energiekosten.
Die Systeme lassen sich mit sämtlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen, Gas oder Holz/Pellets kombinieren.

Als Komplettanbieterin übernimmt die GUNEP AG alle Schritte für Ihre persönliche Solarthermieanlage – also von der Offerte, Planung, Realisation bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage.

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Kann ich meine Solaranlage auch mit einer Wärmepumpe kombinieren?

Ihre Solaranlage können Sie auch mit einem Wärmepumpenboiler für Warmwasser oder einer Wärmepumpe für ökologisch beheizte Raumluft kombinieren. Unsere Experten beraten Sie gerne zu einer individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Energielösung.

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Was muss ich bei einer Stecker-Solaranlage (Mobile Solaranlage / Mini-PV-Anlage / Plug-and-Play-Solaranlage) berücksichtigen?

Eine Stecker-Solaranlage ist eine mobile Solaranlage, die eine maximale Leistung von 600 Watt nicht überschreiten darf. Sie ist zwar nicht bewilligungspflichtig, aber es muss eine Konformitätserklärung (vom Hersteller) vorliegen und sie muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Daraufhin erhalten Sie – wenn noch nicht vorhanden – einen Stromzähler, der nebst dem Stromverbrauch auch die zurückgelieferte Energie ins öffentliche Stromnetz messen kann.

Wie melde ich meine Stecker-Solaranlage der Elektra?

Senden Sie uns direkt nach Inbetriebnahme ein E-Mail an meldewesen@elektra.ch mit Ihrer Kunden-Nr., Name, Adresse (Ort, an dem Anlage angeschlossen ist), Telefonnummer und  einer Kopie des Datenblatts mit den technischen Angaben zur Stecker-Solaranlage.

Einmalvergütung (EIV) und Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Was ist eine Einmalvergütung (EIV)?

Mit einer Einmalvergütung erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen (KLEIV) mit einer Leistung ab 2 kWp und weniger als 100 kWp und Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp.

Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe, die maximal 30 Prozent der Investitionskosten einer Solaranlage deckt und von Pronovo im Auftrag des Bundesamts für Energie an den Besitzer einer Solaranlage ausgezahlt wird.

Was ist ein Einspeisevergütungssystem (EVS)?

Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit 2018 ausschliesslich mit Einmalvergütungen gefördert. Mit dem Einspeisevergütungssystem können nur noch Photovoltaik-Anlagen gefördert werden, die

  • vor dem 30. Juni 2012 angemeldet wurden,
  • mit einer Leistung ab 100 kWp realisiert werden und
  • bis zum 30. Juni 2018 das Wahlrecht für das Einspeisevergütungssystem ausgeübt haben.

Wie melde ich mich für die Einmalvergütung (EIV) an?

Wir übernehmen für Sie und in Ihrem Namen die gesamte Anmeldung mit dem entsprechenden Antragsformular bei Pronovo, wenn Sie sich für eine Solaranlage oder eine individuelle Energielösung bei der Elektra entscheiden. Pronovo prüft die Anmeldung und wird Sie mit einer Projektnummer auf eine Warteliste aufnehmen. Diese wird kontinuierlich abgebaut.

Zurzeit ist es schwierig zu sagen, wann Sie die Fördermittel erhalten werden. Das Wartelistentool von Pronovo können Sie nach dem Antrag mit Ihrer Projektnummer, Postleitzahl und dem Anmeldedatum einsehen.

Sie können den Antrag auch selbst mit dem Antragsformular für KEV-Überbrückung stellen.

Wie hoch wäre meine Einmalvergütung (EIV)?

Eine Übersicht finden Sie auf der Seite von Pronovo. Im Tarifrechner können Sie dann den entsprechenden Betrag berechnen.

Wann werde ich die EIV erhalten?

Aktuell ist es unklar, wann und wie weit die Warteliste bei Pronovo abgebaut werden kann. Dies hängt von Entscheiden im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 ab. Die Wartezeiten bis zur Auszahlung einer Förderung werden regelmässig vom Bundesamt für Energie (BFE) publiziert.

An wen sich das Produkt TOP-40 richtet

Wer kann vom Produkt TOP-40 profitieren?

Das Produkt TOP-40 ist für alle Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet der Elektra mit einer Photovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung grösser als 3.7 kW, welche bei der Pronovo AG beglaubigt ist.

Kann ich das Produkt TOP-40 auch wählen, wenn ich meine Photovoltaikanlagen in einer ZEV betreibe?

Ja, von TOP-40 können alle Kundinnen und Kunden profitieren, unabhängig, ob Eigenverbrauch oder ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch betrieben wird.

Ich betreibe einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit mehreren Anlagen. Kann ich das Produkt TOP-40 nur für einzelne Anlagen umsetzen?

Nein, dies ist nicht möglich. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gilt jeweils als eine Anlage. Die Begrenzung erfolgt über die gesamte Anlageleistung.

TOP-40: Einspeisebegrenzung

Wie wird die maximale Anschlussleistung berechnet?

Die Berechnung basiert auf der effektiv installierten DC-Leistung der Photovoltaikmodule gemäss der Anlagebeglaubigung von Pronovo. Von dieser Leistung dürfen maximal 60 % am Anschlusspunkt eingespeist werden. Berechnungsbeispiel:

  • Installierte DC-Leistung: 10 kWp
  • Begrenzung auf 60 % am Anschlusspunkt -> 6 kW

Die Einspeiseleistung am Anschlusspunkt darf in diesem Berechnungsbeispiel 6 kW nicht überschreiten.

Wie kann ich die Einspeisebegrenzung einrichten?

Die technische Umsetzung ist in der Regel problemlos, hängt jedoch von der vorhandenen Installation (Wechselrichter, Messung, Energiemanagementsystem) ab. Im Grundsatz gibt es drei Umsetzungsmöglichkeiten:

  1. Dimensionierung Wechselrichter
  2. Abriegelung Wechselrichter (softwareseitig)
  3. Intelligente Steuerung

Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.

Wer ist für die Einspeisebegrenzung zuständig?

Die Einspeisebegrenzung liegt in Verantwortung der Eigentümerin. Die Elektra installiert keine Steuerung. Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.

TOP-40: Messung und Abrechnung

Wie werden die Daten gemessen?

Für die Messung und Abrechnung ist der Einbau eines Smart Meters notwendig. Die Kosten für den Smart Meter und dessen Installation werden wie bisher von der Elektra übernommen.

Ab wann erhalte ich das zusätzliche Produkt TOP-40?

Wenn Sie sich bis zum Ende des jeweiligen Quartals anmelden, erhalten Sie ab dem nächsten Quartal das Produkt TOP-40. Neuanlagen erhalten TOP-40 ab Inbetriebnahme der Anlage, sofern die Anmeldung mit der Installationsanzeige erfolgt ist.

Wie erfolgt die Überwachung?

Der Smart Meter ermittelt die Leistung pro Viertelstunde am Anschlusspunkt. Auf Basis dieses Lastprofils wird die Überwachung eingerichtet. Die definierte maximale Leistung für die Rückspeisung darf in keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Wie erfolgt die Vergütung von TOP-40?

Der Ansatz der Vergütung für TOP-40 ist auf 8 % des Rückliefertarifs «Vergütung Einspeisung aus erneuerbaren Quellen» festgelegt und wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der Elektra berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.

TOP-40: Änderungen und Kündigung

Ich möchte nicht mehr vom Produkt TOP-40 profitieren. Was muss ich tun?

Die Vertragskündigung ist jeweils bis zum Ende des Jahres mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich. Eine erneute Leistungserhöhung muss anhand eines technischen Anschlussgesuches TAG der Elektra eingereicht werden. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.

Was passiert, wenn ich die Begrenzung auf 60 % nicht einhalte?

Die Überwachung der maximal zulässigen Leistung wird laufend durch die Elektra überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen werden Sie quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt. Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst und die Kundin oder der Kunde muss eine erneute Leistungserhöhung bei der Elektra beantragen. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.

Herkunftsnachweis (HKN)

Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?

Die von Pronovo ausgestellten Herkunftsnachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms. Sie zeigen also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Diese HKN werden dann für die entsprechenden Stromprodukte (z.B. elektrasolar+) eingesetzt und bestätigen deren Herkunft. Die HKN einer Solaranlage haben einen Wert (= ökologischer Mehrwert), den wir Ihnen vergüten, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.

Den HKN pro Stromprodukt finden Sie unter Downloads.

Was ist der ökologische Mehrwert?

Der ökologische Mehrwert ist der Wert, den die HKN einer Solaranlage haben aufgrund der verwendeten erneuerbaren Energiequelle. Die Elektra vergütet den ökologischen Mehrwert des von Ihnen eingespeisten Stroms, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.

Vergütet die Elektra den Herkunftsnachweis (HKN)?

Ja, wir vergüten den HKN Ihres eingespeisten Stroms, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt. Erfassen Sie dazu den Dauerauftrag bei Pronovo.

Nebst dem Dauerauftrag bei Pronovo benötigen Sie keinen separaten Vertrag mit Elektra.

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich den HKN mittels Pronovo-Dauerauftrag der Elektra übertrage?

  • Bevor Sie den HKN mittels elektronischem Dauerauftrag erfassen können, müssen Sie die Anlagen-Beglaubigung bei Pronovo einreichen. Sobald Sie die E-Mail-Bestätigung von Pronovo erhalten, dass die HKN ausgestellt werden, können Sie den Dauerauftrag im Pronovo-Portal erfassen.
  • Nachdem Sie den Dauerauftrag erfasst haben, erhält die Elektra eine entsprechende Info-Mail und wird künftig die Vergütung an Sie ausrichten.
  • Angaben beim Erfassen des Dauerauftrags:
    Empfänger: «Genossenschaft Elektra, Jegenstorf [Händler]» auswählen
    Gültig von: tagesaktuelle Datum eingeben (die HKN-Übertragung startet mit Beginn des nächsten Quartals)
    Gültig bis: üblicherweise 12.2099 (= bis auf Widerruf)
    Anteil (%): auf 100% belassen (= total eingespeiste Energie/Überschuss)
    Transfertext: wird nicht benötigt (optional)

Kann ich den Herkunftsnachweis (HKN) verkaufen?

Den HKN können Sie entweder der Elektra übertragen und verkaufen, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt. Sie können den HKN auch selbst über eine sogenannte Ökostrombörse (Handelsplattform im Internet) anbieten.

Eigenverbrauch

Was ist Eigenverbrauch?

Sowohl im Einfamilienhaus wie auch im Mehrfamilienhaus können Sie selbst produzierten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Der Solarstrom wird ohne Umweg über das Stromnetz verbraucht. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin am Versorgungsnetz der Elektra bzw. Ihres Energieversorgers angeschlossen. Wenn Ihre Produktion grösser ist als der Verbrauch (vor allem an sonnigen Sommertagen), nimmt die Elektra bzw. Ihr Energieversorger den Strom ab und vergütet diesen. Und wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht, um Ihren Verbrauch zu decken (z.B. im Winter oder in der Nacht), können Sie weiterhin Strom von der Elektra bzw. Ihrem Energieversorger beziehen.

Eigenverbrauch ist immer möglich, auch wenn KEV ausbezahlt wird oder die Einmalvergütung bezogen worden ist und auch bei Grossanlagen.

Wie funktioniert Eigenverbrauch?

Ihr Verbrauch und die PV-Produktion müssen gleichzeitig erfolgen – ausser Sie haben einen Stromspeicher. Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan von der PV-Anlage produzierten Strom direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra bzw. Ihres Netzbetreibers.
Die Elektra bzw. Ihr Energieversorger vergütet nur diesen Überschuss (Strom, HKN).

Wie funktioniert Eigenverbrauch im Mehrfamilienhaus?

Die Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit einer Solaranlage, die Wohnungen vermieten, und auch Stockwerkeigentümer können vom Eigenverbrauch profitieren. Sie bilden zusammen einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Der Anlagenbesitzer verkauft den Solarstrom an die Verbraucher zum tieferen Netzstrompreis.

Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird, kann er ins Netz der Elektra bzw. Ihres Netzbetreibers eingespeist werden. Wenn im Haus mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, können Sie den Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra bzw. Ihres Energieversorgers beziehen.

Brauche ich einen anderen oder einen zusätzlichen Zähler für Eigenverbrauch?

Für den Eigenverbrauch ist im Normalfall ein sogenannter bidirektionaler Zähler nötig, der sowohl die bezogene wie auch die ins Netz eingespeiste Energie separat messen kann.
Kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Abklärung Ihres Anschlusses.

Jetzt anrufen: 031 763 31 31

Ist eine Produktions- oder Überschussmessung sinnvoll?

Dies kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Entscheidend ist vor allem, ob Sie einen Teil des von Ihrer Anlage produzierten Stroms selbst verwenden wollen (Eigenverbrauch).

Kann ich von der Produktionsmessung auf Eigenverbrauch wechseln – oder umgekehrt?

Wenn Sie zwischen Produktionsmessung und Eigenverbrauch wechseln wollen, müssen Sie den Zähler von einer Produktions- auf eine Eigenverbrauchsmessung (oder umgekehrt) ändern. Dazu sind Anpassungen der Hausinstallation notwendig – kontaktieren Sie bitte Ihren Elektroinstallateur. Einen Wechsel müssen Sie drei Monate im Voraus der Elektra bzw. Ihrem Netzbetreiber melden.

Kann ich meine Solarenergie auch zeitversetzt nutzen?

Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und zeitversetzt nutzen: Zum Beispiel am Abend, wenn die Sonne nicht mehr scheint, der Verbrauch aber am höchsten ist. Oder im Falle einer Netzstörung. Unsere Spezialisten für Energielösungen beraten Sie gerne.

Jetzt anrufen: 031 521 00 00

ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)

Wie kann ich meinen Solarstrom mit Mietenden oder Nachbarn teilen?

Eine Besitzerin einer Solaranlage kann mit mehreren Haushalten einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden. Sie verkauft den selbst produzierten Solarstrom an die Mietenden oder Nachbarn und erhöht so die Rendite seiner PV-Anlage. Die Mietenden oder Nachbarn profitieren von Solarstrom aus der Nähe zu einem günstigen Preis.

Wie funktioniert ein ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)?

Alle Teilnehmenden eines ZEV beziehen gemeinsam Strom von der Solaranlage, die den ZEV versorgt. Wenn im Haus mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, können die Teilnehmenden des ZEV den Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra beziehen. Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird, kann er in das Netz der Elektra eingespeist werden.

Mehr über ZEV erfahren

Kosten und Nutzen einer Solaranlage

Ich habe ein Dach mit Nord-, Ost- oder West-Ausrichtung. Lohnt sich eine Solaranlage trotzdem?

Auch auf nicht gegen Süden gerichteten Dächern können Sie lohnende Anlagen installieren, wie Sie in unserem Artikel «Solaranlage mit Ost-West-Ausrichtung» nachlesen können. Für eine individuelle Abklärung Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte die GUNEP AG.

Jetzt anrufen: 031 521 00 00

Weitere häufige Fragen

Weitere Informationen und Downloads

Informationen und Unterlagen zu Produktionsmessung, Überschussmessung und zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch finden Sie bei den Downloads.

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