Energiedienstleistungen

ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

In unserem Versorgungsgebiet liefern wir nicht nur Strom, wir sind auch erfahrene Partnerin bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Die Elektra bietet Unterstützung von A bis Z. Wir stellen eine Vorlage für den Vertrag mit den ZEV-Teilnehmenden bzw. Mietparteien zur Verfügung, begleiten die Planung und Installation der Stromzähler und übernehmen nach der Inbetriebnahme die gesamte Abrechnung.

Solarstrom produzieren und gemeinsam nutzen, das lohnt sich!

Beim ZEV werden die Bewohner*innen soweit als möglich mit dem selbst produzierten Solarstrom versorgt. Der Überschuss wird ins Netz der Elektra eingespeist. Reicht der Strom von der eigenen Solaranlage nicht aus, um den Bedarf zu decken, liefert die Elektra den Strom.

Die Solaranlage eines Mehrfamilienhauses oder auf einem Gewerbebau ist rentabler, wenn der Eigenverbrauch höher ist. Wird der Strom direkt mit anderen Verbraucher*innen geteilt, ist die Steigerung des Eigenverbrauchs gut zu realisieren.

Im Versorgungsgebiet der Elektra wird auf über 1200 Dächern Strom produziert. Laut Energiegesetz darf dieser Solarstrom an Mieter*innen weiterverkauft bzw. von Stockwerkeigentümer*innen gemeinsam genutzt werden. Möglich ist dies mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV.

Damit Sie alle Infos kompakt weitergeben können, gibt’s das ZEV-Factsheet.

Gut zu wissen:

Basisinformationen für Eigentümer*innen, Architekt*innen und Elektroplaner*innen

Die Elektra unterstützt Sie von Anfang an! Holen Sie sich jetzt gleich das ZEV-Infopaket. Die Beispieldokumente, die das ZEV-Infopaket enthält, sind die Grundlage für die ersten Schritte auf dem Weg zum Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.

Der Weg zum ZEV mit der Elektra

Eine Übersicht der Meilensteine für Eigentümer*innen eines Mehrfamilienhauses oder Stockwerkeigentümer*innen, wann die Elektra ins Spiel kommt und was wir beim ZEV für Sie übernehmen.

ZEV in einer Siedlung geht auch!

Ist ein gemeinsamer Netzanschluss vorhanden, funktioniert ein ZEV auch in einer Überbauung mit mehreren Mehrfamilienhäusern. So nutzen viele Parteien ganz unkompliziert zusammen ihren Solarstrom.

Vorteile für Eigentümer*innen und Verwalter*innen

Sie erhöhen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Liegenschaft und Solaranlage

Die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage verkürzt sich durch den ZEV.

Sie erhalten einen besseren Preis für Ihren Strom.

Steigt der Eigenverbrauch, steigt auch die Rendite Ihrer Solaranlage.

Ihr selbst produzierter Solarstrom ist günstiger als der aus dem Stromnetz.

Mit Elektra ist der ZEV ganz einfach

Elektra fördert die dezentrale Produktion und den effizienten Umgang mit Energie. Inzwischen haben wir in unserem Versorgungsgebiet über 140 ZEV umgesetzt. Bei uns ist ZEV-Kompetenz also praxiserprobtes Erfahrungswissen. Wir unterstützen Eigentümer*innen so, dass der Aufwand bei der Organisation des ZEV minimal ist.

Haben Sie offene Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Thomas Bischof
Leiter Energiewirtschaft
+41 31 763 31 39

Häufige Fragen: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?

Ein ZEV ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Parteien, die einen Teil ihres Stroms von einer vor Ort installierten Solaranlage beziehen. Mehrere Mietende oder Nachbarn können einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden. Der oder die Besitzer*in der Solaranlage verkauft den selbst produzierten Solarstrom maximal zum Netzstrompreis an die Mietenden. Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als verbraucht wird, wird er automatisch in das Netz der Elektra eingespeist. Wenn mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, kommt der zusätzliche Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra.

Was ist Eigenverbrauch?

Jede*r Eigentümer*in einer Solaranlage kann den selbst produzierten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Der Solarstrom wird dann ohne Umweg über das Stromnetz verbraucht. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin im Versorgungsnetz der Elektra angeschlossen. Wenn Ihre Produktion grösser ist als der Verbrauch (vor allem an sonnigen Sommertagen), nimmt die Elektra den Strom ab und vergütet diesen. Und wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht, um Ihren Verbrauch zu decken (z.B. im Winter oder in der Nacht), können Sie weiterhin Strom von der Elektra beziehen.

Eigenverbrauch ist immer möglich, auch wenn KEV ausbezahlt wird oder die Einmalvergütung bezogen worden ist und auch bei Grossanlagen.

Wie funktioniert Eigenverbrauch?

Ihr Verbrauch und die Solarstromproduktion müssen gleichzeitig erfolgen – ausser Sie haben einen Stromspeicher. Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan von der Solaranlage produzierten Strom direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra und wird vergütet. Ökonomisch sinnvoller und umweltfreundlicher ist ein ZEV.

Was sind die Vorteile eines ZEV für Bewohnerinnen und Nachbarn?

  • Sie beziehen klimaschonenden Solarstrom direkt aus Ihrer Nähe.
  • Sie helfen mit, die Energieziele des Bundes zu erreichen.
  • Der Solarstrom vom ZEV ist in der Regel günstiger als der aus dem Stromnetz.
  • Sie sind unabhängiger von steigenden Strompreisen.

Was sind die Vorteile eines ZEV für Eigentümerinnen und Verwalter?

  • Sie erhöhen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage und Ihrer Liegenschaft.
  • Die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage verkürzt sich durch den ZEV.
  • Sie erhalten einen besseren Preis für Ihren Strom.
  • Steigt der Eigenverbrauch, steigt auch die Rendite Ihrer Solaranlage.
  • Ihr selbst produzierter Solarstrom ist günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz.

Welche Pflichten hat ein Eigentümer*in gegenüber den Teilnehmenden am ZEV?

  • Als Eigentümer*in/Verwalter*in sind Sie für die Energieversorgung der Teilnehmenden am ZEV verantwortlich.
  • Sie müssen die Teilnehmenden am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (z.B. Stockwerkeigentümer, Mieterinnen, Nachbarn) über die Einrichtung und Durchführung des Eigenverbrauchs detailliert informieren und sie insbesondere darauf hinweisen, dass mit Teilnahme am ZEV die Verteilnetzbetreiberin nicht mehr für Ihre Grundversorgung zuständig ist.
  • Besteht bereits vor der Einrichtung des ZEV ein Miet- oder Pachtverhältnis, müssen Sie als Eigentümer*in/Verwalter*in Ihre Mietenden darüber informieren, dass sie sich anstelle der Teilnahme am ZEV auch für die Grundversorgung durch die Elektra entscheiden können.

Was muss man bei einem ZEV im Verhältnis mit der Elektra beachten?

Die Eigentümer*innen müssen der Elektra eine Vertreterperson melden. Er oder sie ist alleiniger Ansprechpartner für die Elektra. Die Vertreterperson muss der Elektra folgende Schritte binnen drei Monaten bekanntgeben:

  • Bilden des ZEV
  • Auflösen des ZEV
  • Einsatz eines Speichers und dessen Verwendungszweck

Wie berechnet sich der interne Strompreis für Teilnehmende am ZEV?

Es gibt zwei Varianten, um den Tarif für den intern produzierten Strom zu bestimmen:

Variante 1:
80 % des aktuellen Tarifs für elektraaqua+

Variante 2:
Jährlich berechnete effektive Kosten, abzüglich des Verdiensts aus dem Überschussstrom, bestehend aus:

  • Anrechenbare Kapitalkosten der Solaranlage
  • Kosten für Betrieb und Unterhalt der Solaranlage
  • Extern bezogener Strom
  • Mess- und Abrechnungsdienstleistung

Können Teilnehmende aus dem ZEV austreten?

Sie können aus einem ZEV austreten, wenn:

  • Sie Anspruch auf Marktzugang haben (d.h., Ihr Verbrauch ist grösser als 100 000 kWh/Jahr),
  • der/die Eigentümer*in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet,
  • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt.

Bin ich als Teilnehmer*in am ZEV immer noch Kunde bzw. Kundin der Elektra?

Die einzelnen ZEV-Teilnehmenden sind nicht mehr Kunden der Elektra. Alle Fragen bezüglich der Stromlieferung müssen sie mit dem ZEV-Vertreter klären.

Wie lauten die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für einen ZEV?

  • Die Leistung der Solaranlage (kWp) muss mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung betragen.
  • Bestehenden Bewohnerinnen und Bewohnern steht es bei der Einrichtung frei, ob sie am ZEV teilnehmen oder nicht.
  • Der Mietvertrag muss einen Zusatz mit den ZEV-Regelungen beinhalten.
  • Die durch die Bildung eines ZEV möglichen Renditen müssen zwischen Eigentümer*in und Mietenden zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
  • Die Teilnehmenden müssen verbrauchsgerechte Abrechnungen erhalten.
  • Bei einem ZEV über mehrere Häuser muss jedes Haus am gleichen Hausanschlusskasten (HAK) angeschlossen sein.

Weitere häufige Fragen

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