Energiedienstleistungen

ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

In unserem Versorgungsgebiet liefern wir nicht nur Strom, wir sind auch erfahrene Partnerin bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Die Elektra bietet Unterstützung von A bis Z. Wir stellen eine Vorlage für den Vertrag mit den ZEV-Teilnehmenden bzw. Mietparteien zur Verfügung, begleiten die Planung und Installation der Stromzähler und übernehmen nach der Inbetriebnahme die gesamte Abrechnung.

Solarstrom produzieren und gemeinsam nutzen, das lohnt sich!

Beim ZEV werden die Bewohner*innen soweit als möglich mit dem selbst produzierten Solarstrom versorgt. Der Überschuss wird ins Netz der Elektra eingespeist. Reicht der Strom von der eigenen Solaranlage nicht aus, um den Bedarf zu decken, liefert die Elektra den Strom.

Die Solaranlage eines Mehrfamilienhauses oder auf einem Gewerbebau ist rentabler, wenn der Eigenverbrauch höher ist. Wird der Strom direkt mit anderen Verbraucher*innen geteilt, ist die Steigerung des Eigenverbrauchs gut zu realisieren.

Im Versorgungsgebiet der Elektra wird auf über 2000 Dächern Strom produziert. Laut Energiegesetz darf dieser Solarstrom an Mieter*innen weiterverkauft bzw. von Stockwerkeigentümer*innen gemeinsam genutzt werden. Möglich ist dies mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, kurz ZEV.

Gut zu wissen:

Der Weg zum ZEV mit der Elektra

Eine Übersicht der Meilensteine für Eigentümer*innen eines Mehrfamilienhauses oder Stockwerkeigentümer*innen, wann die Elektra ins Spiel kommt und was wir beim ZEV für Sie übernehmen.


vZEV: virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Schweiz ein neues Kapitel in der Nutzung erneuerbarer Energien aufgeschlagen: Virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) wird sind ein innovatives Modell, gemeinsam selbst erzeugten Strom zu nutzen.

Mehr zu vZEV

Neue Abrechnungslösung ab 1. Oktober 2025

Die Elektra erarbeitet im Moment eine Abrechnungslösung für ZEV und vZEV. Sobald die Informationen bereit sind, werden wir hier informieren.

Vorteile für Eigentümer*innen und Verwalter*innen

Sie erhöhen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Liegenschaft und Solaranlage

Die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage verkürzt sich durch den ZEV.

Sie erhalten einen besseren Preis für Ihren Strom.

Steigt der Eigenverbrauch, steigt auch die Rendite Ihrer Solaranlage.

Ihr selbst produzierter Solarstrom ist günstiger als der aus dem Stromnetz.

Haben Sie offene Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter.
Thomas Bischof
Leiter Energiewirtschaft

Häufige Fragen: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Was ist ein ZEV / vZEV?

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ist ein Zusammenschluss mehrerer Parteien, die einen Teil ihres Strombedarfs durch eine vor Ort installierte Solaranlage decken. Der Besitzer oder die Besitzerin der Solaranlage verkauft den selbst produzierten Solarstrom an die teilnehmenden Parteien. Alle Teilnehmenden werden hinsichtlich des Stromverbrauches, wie ein einziger Endverbraucher, behandelt.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?

Ein ZEV kann nur hinter dem Anschlusspunkt (Hausanschlusskasten) realisiert werden, während bei einem vZEV die Anschlussleitung bis zum Netzanschlusspunkt genutzt werden kann. Bei einem ZEV erfolgen zudem alle Messungen aller Teilnehmenden privat, während bei einem vZEV weiterhin alle Messungen durch die Elektra durchgeführt werden.

Was ist Eigenverbrauch?

Jede*r Eigentümer*in einer Solaranlage kann den selbst produzierten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Der Solarstrom wird dann ohne Umweg über das Stromnetz verbraucht. Wenn Ihre Produktion grösser ist als der Verbrauch (vor allem an sonnigen Sommertagen), nimmt die Elektra den Strom ab und vergütet diesen. Und wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht, um Ihren Verbrauch zu decken (z.B. im Winter oder in der Nacht), können Sie weiterhin Strom von der Elektra beziehen.

Eigenverbrauch ist immer möglich, auch wenn KEV ausbezahlt wird oder die Einmalvergütung bezogen worden ist und auch bei Grossanlagen.

Wie funktioniert Eigenverbrauch?

Ihr Verbrauch und die Solarstromproduktion müssen gleichzeitig erfolgen – ausser Sie haben einen Stromspeicher. Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan von der Solaranlage produzierten Strom direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra und wird vergütet.

Was sind die Vorteile eines ZEV/vZEV für Bewohnerinnen und Nachbarn?

Durch die gemeinsame Nutzung des erzeugten Stroms kann der Eigenverbrauchsanteil erhöht werden, was die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen steigert. Dies fördert die Nutzung erneuerbarer Energien und trägt zur Energiewende bei. Der Solarstrom aus einem ZEV ist in der Regel günstiger als der Strom aus dem Netz.

Was sind die Vorteile eines ZEV für Eigentümerinnen und Verwalter?

Ein ZEV/vZEV steigert die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage und Ihrer gesamten Liegenschaft. Durch die gemeinsame Nutzung des erzeugten Stroms kann die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage verkürzt werden, was bedeutet, dass sich Ihre Investition schneller amortisiert.

Welche Pflichten hat ein Eigentümer*in gegenüber den Teilnehmenden am ZEV/vZEV?

  • Als Eigentümer*in/Verwalter*in sind Sie für die Energieversorgung der Teilnehmenden am ZEV/vZEV verantwortlich.
  • Sie müssen die Teilnehmenden am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (z.B. Stockwerkeigentümer, Mieterinnen, Nachbarn) über die Einrichtung und Durchführung des Eigenverbrauchs detailliert informieren und sie insbesondere darauf hinweisen, dass mit Teilnahme am ZEV/vZEV die Elektra nicht mehr für Ihre Grundversorgung zuständig ist.
  • Besteht bereits vor der Einrichtung des ZEV/vZEV ein Miet- oder Pachtverhältnis, müssen Sie als Eigentümer*in/Verwalter*in Ihre Mietenden darüber informieren, dass sie sich anstelle der Teilnahme am ZEV/vZEV auch für die Grundversorgung durch die Elektra entscheiden können.

Was muss man bei einem ZEV im Verhältnis mit der Elektra beachten?

Die Endverbraucher in einem ZEV werden hinsichtlich des Elektrizitätsbezugs gemeinsam wie ein einziger Endverbraucher behandelt. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer benennen für die Elektra eine Vertretung. Detaillierte Angaben zur Vertretung des Zusammenschlusses sind mit der Einreichung des Anmeldeformulars der Elektra anzugeben. Informationen betreffend Netzanschluss, Avisierung bei Versorgungsunterbrüchen etc. erfolgen jeweils nur an die Vertretung, welche für die Weitergabe der Informationen innerhalb des Zusammenschlusses verantwortlich ist.

Wie berechnet sich der interne Strompreis für Teilnehmende am ZEV?

Die Ausgestaltung der internen Modalitäten des Zusammenschlusses obliegt den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Sie sind für die Energieversorgung der am Zusammenschluss beteiligten Verbrauchsstätten verantwortlich.

Die Elektra stellt der Vertretung des ZEV/vZEV periodisch Rechnung und Vergütung für die über den Messpunkt abgerechneten Leistungen. Grundlage für die Rechnungsstellung und Rückvergütung sind bei einem ZEV die über den Messpunkt des Zusammenschlusses am Anschlussobjekt erhobenen Messdaten oder bei einer vZEV die Daten über den virtuellen Messpunkt.

Können Teilnehmende aus dem ZEV/vZEV austreten?

Sie können aus einem ZEV austreten, wenn:

  • Sie Anspruch auf Marktzugang haben (d.h., Ihr Verbrauch ist grösser als 100 000 kWh/Jahr),
  • der/die Eigentümer*in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet,
  • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt.

Bin ich als Teilnehmende am ZEV/vZEV immer noch Kunde bzw. Kundin der Elektra?

Die einzelnen ZEV/vZEV-Teilnehmenden sind nicht mehr Kunden der Elektra. Alle Fragen bezüglich der Stromlieferung müssen sie mit dem ZEV/vZEV-Vertretung klären.

Wie lauten die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für einen ZEV?

  • Die Leistung der Solaranlage (kWp) muss mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung betragen.
  • Bestehenden Bewohnerinnen und Bewohnern steht es bei der Einrichtung frei, ob sie am ZEV teilnehmen oder nicht.
  • Der Mietvertrag muss einen Zusatz mit den ZEV-Regelungen beinhalten.
  • Die durch die Bildung eines ZEV möglichen Renditen müssen zwischen Eigentümer*in und Mietenden zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
  • Die Teilnehmenden müssen verbrauchsgerechte Abrechnungen erhalten.
  • Bei einem ZEV über mehrere Häuser muss jedes Haus am gleichen Hausanschlusskasten (HAK) angeschlossen sein.

Tabelle Vorgaben für einen ZEV

Weitere häufige Fragen

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