Wie können wir Ihnen helfen?

Haben Sie Fragen zu Ihrer Stromrechnung? Ziehen Sie um? Oder brauchen Sie Informationen zu Ladestationen oder Solaranlagen? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen unserer Kundinnen und Kunden.

Häufige Fragen: Elektromobilität, Ladestationen und Ladelösungen

Was spricht dafür, ein Elektroauto zu fahren?

  • Es macht viel Spass, ein Elektroauto zu fahren. Das maximale Drehmoment steht sofort bereit, was selbst bei Kleinwagen für eine überraschend sportliche Beschleunigung sorgt.
  • Ein mit erneuerbarem Strom betriebenes Elektrofahrzeug stösst während der Fahrt keine Luftschadstoffe aus.
  • Ein Elektromotor ist etwa dreimal effizienter als ein Verbrennungsmotor – er nutzt die eingesetzte Energie also viel besser aus.
  • Ein Elektroauto wird immer geladen, wenn es steht. So entsteht im alltäglichen Betrieb keine Wartezeit.
  • Elektroautos sind bei tiefen Geschwindigkeiten leiser als Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor. Eine willkommene Entlastung der Innenstädte.

Kann ich mein Elektroauto an einer normalen Steckdose laden?

Technisch ist dies grundsätzlich möglich. Die Ladegeschwindigkeit an einer Steckdose ist aber mit rund 10 Kilometer pro Stunde viel zu tief. Diese Ladeart führt zu einer unnötigen Komforteinbusse. Mit einer Ladestation zu Hause oder an der Arbeitsstelle wird das Auto üblicherweise mit rund 60 Kilometer pro Stunde geladen.

Brauche ich eine Ladestation zu Hause?

Nicht zwingend, aber in den meisten Fällen ist dies die beste Lösung. Ein Elektroauto wird im Unterschied zu einem Verbrenner nicht kurz betankt, sondern einfach geladen, wenn es steht. Eine Ladestation soll darum immer dort installiert werden, wo ein Auto lange steht.

Gibt es im Kanton Bern Förderungen für Elektroautos?

  • Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Batterieantrieb profitieren ab der ersten Inverkehrsetzung von einer Vergünstigung von 60 % auf der Normalsteuer für das laufende und die drei folgenden Jahre.
  • Mehrere Versicherungen gewähren einen Ökorabatt.
  • Im Kanton Bern werden öffentliche Ladestationen für Unternehmen mit bis zu 3000 CHF subventioniert.

Kann es passieren, dass ich mit meinem Elektroauto plötzlich stehen bleibe?

Das kann Ihnen genauso passieren wie bei einem Verbrenner, bei dem Sie den Tank leerfahren. Im Unterschied zu einem Verbrenner ist die Restreichweitenanzeige aber sehr genau, und es sollte dadurch zu keiner leergefahrenen Batterie kommen.

Gibt es genügend öffentliche Ladestationen für Elektroautos?

In den letzten Jahren haben viele private Unternehmen in öffentliche Ladestationen investiert. Die Anzahl Ladestationen wuchs dabei viel stärker als die Anzahl Elektrofahrzeuge. Studien zeigen: Die Schweiz hat bereits heute eine Infrastrukturdichte, die im europäischen Vergleich spitze ist. Mit Angaben freier Ladepunkte in Echtzeit zeigt etwa «Ich-tanke-strom.ch» die E-Tankstellen der schweizweit grössten Ladenetzwerke GreenMotion, Move, Swisscharge und Plug’n’Roll. Das öffentliche Ladenetz ist also bereit für den nächsten Schub an Elektroautos.

Wann wird die Installationsanzeige nicht bewilligt?

Wir behalten uns vor, nach der Fertigstellung der Arbeiten eine Kontrollmessung durchzuführen. Dabei überprüfen wir die Netzrückwirkungen am Verknüpfungspunkt. Werden die Grenzwerte überschritten oder sind Störungen im Netz oder an Anlagen Dritter nachweisbar, verlangen wir entsprechende Massnahmen. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen auf eigene Kosten umzusetzen.

Wann wird das Technische Anschlussgesuch nicht bewilligt?

Ergeben nachträgliche Kontrollmessungen, dass die zulässigen Werte am Verknüpfungspunkt überschritten werden, verlangen wir entsprechende Massnahmen. Sie sind in diesem Fall verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen auf eigene Kosten umzusetzen.

Lademanagement und Werksteuerung: Was muss ich beachten?

Je nach Netzsituation verlangt die Elektra die Steuerung der Ladestation über die Rundsteuerung oder über ein intelligentes Steuer- und Regelsystem. Wir fordern diese Massnahmen begleitend zur Bewilligung der Installationsanzeige. Die Elektra kann für die Umsetzung der Massnahmen Lastschalteinrichtungen auf Kundenseite verlangen.

Mehr zu Elektromobilität erfahren

Häufige Fragen: Genossenschaft

Wer kann Genossenschafterin oder Genossenschafter werden?

Alle natürlichen und juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die am Verteilnetz der Genossenschaft angeschlossen sind, angeschlossen werden oder dieses nutzen. Mitglied der Genossenschaft kann zudem werden, wer in relevanter Art und Weise regelmässig eine Geschäftsbeziehung mit der Elektra pflegt.

Wie werde ich Genossenschafterin oder Genossenschafter?

Um Genossenschafterin oder Genossenschafter zu werden, reichen Sie uns das Antragsformular ein. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft Elektra, Jegenstorf wird dieses prüfen und über die Aufnahme entscheiden.

Kann ich mehr als einen Anteilschein kaufen?

Nein, jedes Mitglied darf nur einen Anteilschein besitzen.

Wie viel kostet mich der Anteilschein?

Der Anteilschein kostet nominell 4000 CHF.

Wieviel beträgt der Steuerwert?

Gemäss Mitteilung der Steuerverwaltung vom 30. November 2021 beträgt der aktuelle Steuerwert, basierend auf der definitiven Veranlagung von 2019, 26’160 CHF. Bitte prüfen Sie Ihre Veranlagung jeweils auf den korrekten Steuerwert.

Was muss ich tun, wenn ich aus dem Netzgebiet der Elektra wegziehe?

Wenn Sie nicht mehr am Verteilnetz der Genossenschaft angeschlossen sind, müssen Sie den Anteilschein entweder an eine Person übertragen, die die Aufnahmebedingungen erfüllt, oder zurückgeben.

Wie kann ich den Anteilschein übertragen?

Sie können jederzeit einen Antrag zur Übertragung Ihres Anteilscheins stellen. Die Person, der Sie Ihren Anteilschein übertragen wollen, muss die Aufnahmebedingungen erfüllen.

Wie kann ich aus der Genossenschaft austreten?

Die Kündigung muss schriftlich auf Jahresende unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist erfolgen. Nutzen Sie dazu bitte das Antragsformular für Rückzahlungen.

Was ist in Folge eines Todesfalls zu tun?

Bei Tod einer Genossenschafterin oder eines Genossenschafters gehen die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft auf die Erben über. Die Erben entscheiden, ob, und wenn auf wen, der Anteilschein übertragen oder ob der Anteilschein zurückgegeben werden soll. Bei einer Übertragung des Anteilscheins müssen die Anforderungen einer Mitgliedschaft erfüllt sein.

Wie kann ich meine neue Zahlungsverbindung mitteilen?

Teilen Sie uns Ihre neue Bank- oder Postverbindung mittels Formular zur Auszahlung der Dividende mit.

Haben Sie Fragen zu einem Anteilschein oder zur Mitgliedschaft? Ich bin gerne für Sie da.
Beatrice Aebi
Assistentin Geschaeftsleitung/ Fachfrau Personalwesen
+41 31 763 31 22

Das Porträt der Elektra lesen

Häufige Fragen: Planauskunft

In welchem Format kann ich eine Planauskunft von der Elektra anfordern?

Sie erhalten sie im Massstab 1:500 und können wählen zwischen den Grössen A3, A4 und 30 × 84 cm und dem PDF- oder DXF-Format für CAD-Software.

Entspricht die Planauskunft der Elektra der Norm SIA 405?

Ja, unsere Planauskunft ist konform mit SIA 405.

Kann die Planauskunft von der tatsächlichen Lage der Leitungen abweichen?

Ja. Deshalb müssen Sie die genaue Lage der Leitungen durch Sondagen im Handaushub ermitteln. Weitere Grundstücksinformationen auf dem Plan sind unverbindlich, Sie müssen diese in jedem Fall vor Ort prüfen.

Mehr zur Planauskunft erfahren

Häufige Fragen: Sicherheitsnachweis und periodische Kontrolle

Woher weiss ich, wann ich eine periodische Kontrolle durchführen muss?

Ist eine periodische Kontrolle fällig, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von der Elektra ein Schreiben. Darin fordern wir Sie dazu auf, die periodische Kontrolle Ihrer Elektroinstallationen durchzuführen und einen Sicherheitsnachweis einzureichen. Eine periodische Kontrolle ist auch fällig bei einer Handänderung, wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.

Wie oft muss ich eine periodische Kontrolle durchführen?

Wie weit die Kontrollen auseinanderliegen, hängt von dem Gebäude und seinem Nutzungszweck ab. Häuser und Wohnungen müssen Sie z.B. alle 20 Jahre überprüfen lassen, Büros und Ställe alle 10 Jahre. Genaue Informationen zur periodischen Kontrolle finden Sie in der Niederspannungs-Installationsverordnung.

Wer darf die periodische Kontrolle durchführen?

Eine konzessionierte Kontrollunternehmung oder ein*e Elektroinstallateur*in mit Kontrollbewilligung. Allerdings müssen Sie beachten: Wer an der Planung, Erstellung, Instandhaltung oder Reparatur von Installationen beteiligt war, darf diese nicht als unabhängiges Kontrollunternehmen prüfen. Ihr Hauselektrikpartner kann somit die periodische Kontrolle nicht selbst ausführen. Falls Mängel festgestellt werden, darf er diese allerdings beheben.

Wie finde ich ein unabhängiges Kontrollunternehmen?

Wir empfehlen Ihnen folgende Kontrollunternehmen in unserer Region:

Elektro Service Stefan Burkhalter
Neuquartierstrasse 1
4562 Biberist
+41 32 672 04 92
+41 79 650 68 58
burkhalter@bluewin.ch

EM ELECTROCONTROL AG
Moosstrasse 8a
3322 Urtenen-Schönbühl
+41 800 99 99 66
info@electrocontrol.ch

energiecheck bern ag
Kleeweg 4
3303 Jegenstorf
+41 31 524 88 88
+41 78 813 25 70
info@energiecheck-bern.ch

MEGAOHM CONTROL AG
Bernstrasse 3-5
3421 Lyssach
+41 34 445 10 10
info@megaohm.ch

Mollet & Co. AG
Lättackerstrasse 2
4534 Flumenthal
+41 32 637 50 00
info@mollet-co.ch

Securon AG
Westbahnhofstrasse 3
4502 Solothurn
+41 32 624 83 83
info@securon.ch

Das komplette Verzeichnis aller zugelassenen Kontrollunternehmen finden Sie auf esti.ch.

Wie bekomme ich einen Sicherheitsnachweis?

 

Bestehende Installationen
Ein unabhängiger Elektrokontrolleur begutachtet Ihre elektrischen Anlagen. Ist alles in Ordnung, stellt er Ihnen einen Sicherheitsnachweis aus. Sind Reparaturen notwendig, notiert er diese auf einer Mängelliste. Sie als Eigentümer oder Eigentümerin beauftragen dann einen Elektroinstallateur, z.B. Ihre Hauselektrikerin, die Mängel zu beheben. Wichtig: Der Installateur muss unabhängig vom Elektrokontrolleur sein.

Sobald die Mängel behoben wurden, erhalten Sie einen Sicherheitsnachweis. Eine Kopie davon schicken Sie per per E-Mail oder per Post an die Elektra, das Original behalten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin. Somit ist die periodische Kontrolle abgeschlossen.

Neuinstallationen
Bei Neuinstallationen, die einer Kontrollperiode von 20 Jahren unterliegen (z.B. Wohnbauten), erstellt der Installateur den Sicherheitsnachweis und übergibt diesen der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer. Eine Kopie davon erhält die Elektra als Netzbetreiberin.

Bei Installationen, die einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren unterliegen (PV-Anlagen, Büros, Ställe u.a.), muss eine unabhängige Kontrollfirma die Installationen überprüfen. Entsprechen sie der Norm, so unterschreibt die Kontrollfirma den Sicherheitsnachweis. Eine Kopie davon schicken Sie per per E-Mail oder per Post an die Elektra, das Original behalten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin.

Wer trägt die Kosten der periodischen Kontrolle?

Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin muss die Installationskontrolle bezahlen.

Überprüft die Elektra, ob die Sicherheitsnachweise korrekt sind?

Ja. Die Elektra ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil der Sicherheitsnachweise stichprobenartig zu überprüfen.

Mehr über Stromanschlüsse erfahren

Häufige Fragen: Smart Meter

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler mit erweiterten Funktionen. Im Gegensatz zum alten Stromzähler misst er nicht nur die verbrauchte Energie, sondern auch, zu welchem Zeitpunkt diese verbraucht wurde. Die Netzbetreiberin, die Elektra, verwendet die Messdaten wie bisher für die Stromverrechnung sowie für die Netzplanung und den sicheren Netzbetrieb.

Warum erfolgt der Wechsel auf Smart Meter?

Im Jahr 2017 hat das Schweizer Stimmvolk der Energiestrategie 2050 (ES 2050) des Bundes zugestimmt. Die drei Grundpfeiler der ES 2050 lauten:

  • Ausstieg aus der Kernenergie,
  • Ausbau der erneuerbaren Energien und
  • Steigerung der Energieeffizienz.

Mit der Energiestrategie 2050 wird Strom zunehmend dezentral produziert. Gleichzeitig verändert sich die Verbrauchssituation. Je genauer ein Netzbetreiber weiss, wie die Stromflüsse im Netz sind, desto besser kann er diese im Gleichgewicht halten. Dafür sind Smart Meter notwendig. Der Bund hat deshalb beschlossen, dass die Netzbetreiber bis zum 1. November 2027 mindestens 80 % der konventionellen Stromzähler durch Smart Meter ersetzen müssen.

Was bringt ein Smart Meter?

Die Umstellung auf Smart Meter steigert die Energieeffizienz und reduziert den Energieverbrauch. Zudem verbessern Smart Meter die Produktions- und Netzplanung. Dies unterstützt eine weiterhin zuverlässige und stabile Stromversorgung in der Schweiz. Das Ablesen des Zählerstands erfolgt mit dem Smart Meter automatisch. Auf Wunsch zeigen wir unseren Kunden ihren Stromverbrauch in unserem Energieportal. Dadurch lässt sich der Energieverbrauch – und somit die Kosten – reduzieren.

Ins Energieportal einloggen

Wann beginnt die Elektra mit der Umstellung auf Smart Meter?

Im November 2020 hat die Elektra mit der systematischen Umstellung auf Smart Meter begonnen. In einem ersten Schritt baut sie in Jegenstorf in zwei Gebieten die neuen digitalen Stromzähler ein. Das flächendeckende Rollout erfolgt in mehreren Etappen bis 2030.

Kann ich mich für einen vorgezogenen Wechsel auf Smart Meter anmelden?

Nein, ein vorgezogener Wechsel auf Smart Meter ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Sie werden durch uns informiert, sobald der Wechsel bei Ihnen ansteht.

Wie werde ich über die Installation bei mir zu Hause informiert?

Sie werden rechtzeitig mit einem persönlichen Schreiben über den Termin der Installation informiert. Sollten Sie den Termin verschieben müssen, teilen Sie uns das bitte frühzeitig mit, damit wir zusammen einen Ersatztermin vereinbaren können.

Anrufen: 031 763 31 01

E-Mail senden

Wie wird der Smart Meter installiert?

Für den Ersatz der konventionellen Stromzähler durch Smart Meter wird ein Zählermonteur bei Ihnen vorbeikommen. Die Installationsarbeiten vor Ort dauern ca. 30 Minuten pro Smart Meter. Es kommt zu einem kurzen Stromunterbruch.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für den Smart Meter und die Installation übernimmt die Elektra. Diese sind anrechenbare Netzkosten und werden über die Netznutzung weiterverrechnet.

Wie funktioniert ein Smart Meter?

Ein Smart Meter erfasst im 15-Minuten-Takt den mittleren Energiefluss und speichert diesen zwischenzeitlich ab. Einmal pro Tag werden die zwischengespeicherten Werte an ein zentrales System übermittelt. Über die Schaltkontakte kann die Elektra angeschlossene Verbraucher so steuern, dass die Netzbelastung optimiert wird und das Netz ausfallsicher bleibt.

Welche Daten werden erfasst, und wozu werden sie verwendet?

Es werden der Stromverbrauch und – wenn zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage vorhanden ist – die Stromproduktion erfasst. Diese Daten sind für die Verrechnung und Vergütung relevant. Die Blindenergie, die Netzspannung und der Leistungsfaktor im Netz können ebenfalls erfasst werden, da diese Daten einen sicheren Betrieb und eine effiziente Netzplanung ermöglichen.

Wem gehören die Daten?

Die Daten gehören dem Kunden oder der Kundin. Wir nutzen sie für die Erstellung der Stromrechnung und in pseudonymisierter Form für die optimale Bewirtschaftung und Planung der Stromnetze.

Sind die Daten geschützt?

Die Daten unterliegen wie bisher den Datenschutzvorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Die eingesetzten Smart Meter, das Kommunikationssystem und die zentralen Datenverarbeitungssysteme schützen wir nach gesetzlichen Vorgaben mit zeitgemässen Sicherheitsmechanismen.

Wie erfolgt die Übermittlung der Daten?

Die Datenübertragung vom Smart Meter zur Elektra erfolgt verschlüsselt. Die Verschlüsselung erstreckt sich vom Smart Meter bis zum zentralen Datenverarbeitungssystem ohne Unterbruch. Die Übermittlung erfolgt mit zwei Technologien: Mehrheitlich werden die Daten über das Stromnetz der Elektra mit der Übertragungstechnologie Power Line Communication (G3-PLC) übertragen. Einige Smart Meter übermitteln ihre Daten über das Mobilfunknetz.

Bin ich einer zusätzlichen Strahlung ausgesetzt?

Die PLC-Smart-Meter sind praktisch strahlungsfrei. Die kurzen Signale sind im Abstand von 50 cm zum Netz bereits nicht mehr messbar. Werden die Daten über das Mobilfunknetz übermittelt, wird einmal täglich für eine kurze Zeit eine Verbindung über ein elektromagnetisches Feld aufgebaut. Dieses Feld ist vergleichbar mit dem eines Mobiltelefons beim Versand einer SMS. Die meiste Zeit am Tag sind die Smart Meter jedoch «stumm» und messen lediglich. Die Elektra setzt nur Smart Meter und Kommunikationstechnologien ein, die den geltenden Schweizer Richtlinien und Normen entsprechen.

Mehr zu Smart Meter erfahren

Häufige Fragen: Solaranlagen, Photovoltaik und Energielösungen

Individuelle Energielösungen: Stromspeicher, Solarthermie, Wärmepumpe, Elektromobilität, Stecker-Solaranlage

Was bringt ein Stromspeicher zusätzlich zur Solaranlage?

Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und zeitversetzt nutzen: Zum Beispiel am Abend, wenn die Sonne nicht mehr scheint, der Verbrauch aber am höchsten ist. Oder im Falle einer Netzstörung. Unsere Spezialisten für Energielösungen beraten Sie gerne.

Jetzt anrufen: 031 521 00 00

Was ist eine Solarthermieanlage?

Solarthermieanlagen nutzen die Sonne auf einfache, aber effiziente Weise: Sonnenkollektoren ziehen Wärme an, die dann gespeichert wird. Sie können die Wärme nutzen, um Ihr Warmwasser aufzubereiten oder Ihre Heizung zu unterstützen. Dadurch sparen Sie Energiekosten.
Die Systeme lassen sich mit sämtlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen, Gas oder Holz/Pellets kombinieren.

Als Komplettanbieterin übernimmt die GUNEP AG alle Schritte für Ihre persönliche Solarthermieanlage – also von der Offerte, Planung, Realisation bis hin zur Inbetriebnahme der Anlage.

Jetzt anrufen: 031 521 00 00

Kann ich meine Solaranlage auch mit einer Wärmepumpe kombinieren?

Ihre Solaranlage können Sie auch mit einem Wärmepumpenboiler für Warmwasser oder einer Wärmepumpe für ökologisch beheizte Raumluft kombinieren. Unsere Experten beraten Sie gerne zu einer individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Energielösung.

Jetzt anrufen: 031 521 00 00

Was muss ich bei einer Stecker-Solaranlage (Mobile Solaranlage / Mini-PV-Anlage / Plug-and-Play-Solaranlage) berücksichtigen?

Eine Stecker-Solaranlage ist eine mobile Solaranlage, die eine maximale Leistung von 600 Watt nicht überschreiten darf. Sie ist zwar nicht bewilligungspflichtig, aber es muss eine Konformitätserklärung (vom Hersteller) vorliegen und sie muss dem Netzbetreiber gemeldet werden. Daraufhin erhalten Sie – wenn noch nicht vorhanden – einen Stromzähler, der nebst dem Stromverbrauch auch die zurückgelieferte Energie ins öffentliche Stromnetz messen kann.

Wie melde ich meine Stecker-Solaranlage der Elektra?

Senden Sie uns direkt nach Inbetriebnahme ein E-Mail an meldewesen@elektra.ch mit Ihrer Kunden-Nr., Name, Adresse (Ort, an dem Anlage angeschlossen ist), Telefonnummer und  einer Kopie des Datenblatts mit den technischen Angaben zur Stecker-Solaranlage.

Einmalvergütung (EIV) und Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)

Was ist eine Einmalvergütung (EIV)?

Mit einer Einmalvergütung erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen werden in zwei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen (KLEIV) mit einer Leistung ab 2 kWp und weniger als 100 kWp und Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp.

Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe, die maximal 30 Prozent der Investitionskosten einer Solaranlage deckt und von Pronovo im Auftrag des Bundesamts für Energie an den Besitzer einer Solaranlage ausgezahlt wird.

Was ist ein Einspeisevergütungssystem (EVS)?

Neue Photovoltaik-Anlagen werden seit 2018 ausschliesslich mit Einmalvergütungen gefördert. Mit dem Einspeisevergütungssystem können nur noch Photovoltaik-Anlagen gefördert werden, die

  • vor dem 30. Juni 2012 angemeldet wurden,
  • mit einer Leistung ab 100 kWp realisiert werden und
  • bis zum 30. Juni 2018 das Wahlrecht für das Einspeisevergütungssystem ausgeübt haben.

Wie melde ich mich für die Einmalvergütung (EIV) an?

Wir übernehmen für Sie und in Ihrem Namen die gesamte Anmeldung mit dem entsprechenden Antragsformular bei Pronovo, wenn Sie sich für eine Solaranlage oder eine individuelle Energielösung bei der Elektra entscheiden. Pronovo prüft die Anmeldung und wird Sie mit einer Projektnummer auf eine Warteliste aufnehmen. Diese wird kontinuierlich abgebaut.

Zurzeit ist es schwierig zu sagen, wann Sie die Fördermittel erhalten werden. Das Wartelistentool von Pronovo können Sie nach dem Antrag mit Ihrer Projektnummer, Postleitzahl und dem Anmeldedatum einsehen.

Sie können den Antrag auch selbst mit dem Antragsformular für KEV-Überbrückung stellen.

Wie hoch wäre meine Einmalvergütung (EIV)?

Eine Übersicht finden Sie auf der Seite von Pronovo. Im Tarifrechner können Sie dann den entsprechenden Betrag berechnen.

Wann werde ich die EIV erhalten?

Aktuell ist es unklar, wann und wie weit die Warteliste bei Pronovo abgebaut werden kann. Dies hängt von Entscheiden im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 ab. Die Wartezeiten bis zur Auszahlung einer Förderung werden regelmässig vom Bundesamt für Energie (BFE) publiziert.

An wen sich das Produkt TOP-40 richtet

Wer kann vom Produkt TOP-40 profitieren?

Das Produkt TOP-40 ist für alle Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet der Elektra mit einer Photovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung grösser als 3.7 kW, welche bei der Pronovo AG beglaubigt ist.

Kann ich das Produkt TOP-40 auch wählen, wenn ich meine Photovoltaikanlagen in einer ZEV betreibe?

Ja, von TOP-40 können alle Kundinnen und Kunden profitieren, unabhängig, ob Eigenverbrauch oder ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch betrieben wird.

Ich betreibe einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit mehreren Anlagen. Kann ich das Produkt TOP-40 nur für einzelne Anlagen umsetzen?

Nein, dies ist nicht möglich. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gilt jeweils als eine Anlage. Die Begrenzung erfolgt über die gesamte Anlageleistung.

TOP-40: Einspeisebegrenzung

Wie wird die maximale Anschlussleistung berechnet?

Die Berechnung basiert auf der effektiv installierten DC-Leistung der Photovoltaikmodule gemäss der Anlagebeglaubigung von Pronovo. Von dieser Leistung dürfen maximal 60 % am Anschlusspunkt eingespeist werden. Berechnungsbeispiel:

  • Installierte DC-Leistung: 10 kWp
  • Begrenzung auf 60 % am Anschlusspunkt -> 6 kW

Die Einspeiseleistung am Anschlusspunkt darf in diesem Berechnungsbeispiel 6 kW nicht überschreiten.

Wie kann ich die Einspeisebegrenzung einrichten?

Die technische Umsetzung ist in der Regel problemlos, hängt jedoch von der vorhandenen Installation (Wechselrichter, Messung, Energiemanagementsystem) ab. Im Grundsatz gibt es drei Umsetzungsmöglichkeiten:

  1. Dimensionierung Wechselrichter
  2. Abriegelung Wechselrichter (softwareseitig)
  3. Intelligente Steuerung

Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.

Wer ist für die Einspeisebegrenzung zuständig?

Die Einspeisebegrenzung liegt in Verantwortung der Eigentümerin. Die Elektra installiert keine Steuerung. Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.

TOP-40: Messung und Abrechnung

Wie werden die Daten gemessen?

Für die Messung und Abrechnung ist der Einbau eines Smart Meters notwendig. Die Kosten für den Smart Meter und dessen Installation werden wie bisher von der Elektra übernommen.

Ab wann erhalte ich das zusätzliche Produkt TOP-40?

Wenn Sie sich bis zum Ende des jeweiligen Quartals anmelden, erhalten Sie ab dem nächsten Quartal das Produkt TOP-40. Neuanlagen erhalten TOP-40 ab Inbetriebnahme der Anlage, sofern die Anmeldung mit der Installationsanzeige erfolgt ist.

Wie erfolgt die Überwachung?

Der Smart Meter ermittelt die Leistung pro Viertelstunde am Anschlusspunkt. Auf Basis dieses Lastprofils wird die Überwachung eingerichtet. Die definierte maximale Leistung für die Rückspeisung darf in keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Wie erfolgt die Vergütung von TOP-40?

Der Ansatz der Vergütung für TOP-40 ist auf 8 % des Rückliefertarifs «Vergütung Einspeisung aus erneuerbaren Quellen» festgelegt und wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der Elektra berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.

TOP-40: Änderungen und Kündigung

Ich möchte nicht mehr vom Produkt TOP-40 profitieren. Was muss ich tun?

Die Vertragskündigung ist jeweils bis zum Ende des Jahres mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich. Eine erneute Leistungserhöhung muss anhand eines technischen Anschlussgesuches TAG der Elektra eingereicht werden. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.

Was passiert, wenn ich die Begrenzung auf 60 % nicht einhalte?

Die Überwachung der maximal zulässigen Leistung wird laufend durch die Elektra überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen werden Sie quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt. Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst und die Kundin oder der Kunde muss eine erneute Leistungserhöhung bei der Elektra beantragen. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.

Herkunftsnachweis (HKN)

Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?

Die von Pronovo ausgestellten Herkunftsnachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms. Sie zeigen also auf, aus welchem Kraftwerk und aus welcher Energiequelle der Strom stammt. Diese HKN werden dann für die entsprechenden Stromprodukte (z.B. elektrasolar+) eingesetzt und bestätigen deren Herkunft. Die HKN einer Solaranlage haben einen Wert (= ökologischer Mehrwert), den wir Ihnen vergüten, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.

Den HKN pro Stromprodukt finden Sie unter Downloads.

Was ist der ökologische Mehrwert?

Der ökologische Mehrwert ist der Wert, den die HKN einer Solaranlage haben aufgrund der verwendeten erneuerbaren Energiequelle. Die Elektra vergütet den ökologischen Mehrwert des von Ihnen eingespeisten Stroms, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt.

Vergütet die Elektra den Herkunftsnachweis (HKN)?

Ja, wir vergüten den HKN Ihres eingespeisten Stroms, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt. Erfassen Sie dazu den Dauerauftrag bei Pronovo.

Nebst dem Dauerauftrag bei Pronovo benötigen Sie keinen separaten Vertrag mit Elektra.

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich den HKN mittels Pronovo-Dauerauftrag der Elektra übertrage?

  • Bevor Sie den HKN mittels elektronischem Dauerauftrag erfassen können, müssen Sie die Anlagen-Beglaubigung bei Pronovo einreichen. Sobald Sie die E-Mail-Bestätigung von Pronovo erhalten, dass die HKN ausgestellt werden, können Sie den Dauerauftrag im Pronovo-Portal erfassen.
  • Nachdem Sie den Dauerauftrag erfasst haben, erhält die Elektra eine entsprechende Info-Mail und wird künftig die Vergütung an Sie ausrichten.
  • Angaben beim Erfassen des Dauerauftrags:
    Empfänger: «Genossenschaft Elektra, Jegenstorf [Händler]» auswählen
    Gültig von: tagesaktuelle Datum eingeben (die HKN-Übertragung startet mit Beginn des nächsten Quartals)
    Gültig bis: üblicherweise 12.2099 (= bis auf Widerruf)
    Anteil (%): auf 100% belassen (= total eingespeiste Energie/Überschuss)
    Transfertext: wird nicht benötigt (optional)

Kann ich den Herkunftsnachweis (HKN) verkaufen?

Den HKN können Sie entweder der Elektra übertragen und verkaufen, wenn Ihre PV-Anlage in unserem Versorgungsgebiet liegt. Sie können den HKN auch selbst über eine sogenannte Ökostrombörse (Handelsplattform im Internet) anbieten.

Eigenverbrauch

Was ist Eigenverbrauch?

Sowohl im Einfamilienhaus wie auch im Mehrfamilienhaus können Sie selbst produzierten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Der Solarstrom wird ohne Umweg über das Stromnetz verbraucht. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin am Versorgungsnetz der Elektra bzw. Ihres Energieversorgers angeschlossen. Wenn Ihre Produktion grösser ist als der Verbrauch (vor allem an sonnigen Sommertagen), nimmt die Elektra bzw. Ihr Energieversorger den Strom ab und vergütet diesen. Und wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht, um Ihren Verbrauch zu decken (z.B. im Winter oder in der Nacht), können Sie weiterhin Strom von der Elektra bzw. Ihrem Energieversorger beziehen.

Eigenverbrauch ist immer möglich, auch wenn KEV ausbezahlt wird oder die Einmalvergütung bezogen worden ist und auch bei Grossanlagen.

Wie funktioniert Eigenverbrauch?

Ihr Verbrauch und die PV-Produktion müssen gleichzeitig erfolgen – ausser Sie haben einen Stromspeicher. Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan von der PV-Anlage produzierten Strom direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra bzw. Ihres Netzbetreibers.
Die Elektra bzw. Ihr Energieversorger vergütet nur diesen Überschuss (Strom, HKN).

Wie funktioniert Eigenverbrauch im Mehrfamilienhaus?

Die Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit einer Solaranlage, die Wohnungen vermieten, und auch Stockwerkeigentümer können vom Eigenverbrauch profitieren. Sie bilden zusammen einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Der Anlagenbesitzer verkauft den Solarstrom an die Verbraucher zum tieferen Netzstrompreis.

Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird, kann er ins Netz der Elektra bzw. Ihres Netzbetreibers eingespeist werden. Wenn im Haus mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, können Sie den Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra bzw. Ihres Energieversorgers beziehen.

Brauche ich einen anderen oder einen zusätzlichen Zähler für Eigenverbrauch?

Für den Eigenverbrauch ist im Normalfall ein sogenannter bidirektionaler Zähler nötig, der sowohl die bezogene wie auch die ins Netz eingespeiste Energie separat messen kann.
Kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Abklärung Ihres Anschlusses.

Jetzt anrufen: 031 763 31 31

Ist eine Produktions- oder Überschussmessung sinnvoll?

Dies kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Entscheidend ist vor allem, ob Sie einen Teil des von Ihrer Anlage produzierten Stroms selbst verwenden wollen (Eigenverbrauch).

Kann ich von der Produktionsmessung auf Eigenverbrauch wechseln – oder umgekehrt?

Wenn Sie zwischen Produktionsmessung und Eigenverbrauch wechseln wollen, müssen Sie den Zähler von einer Produktions- auf eine Eigenverbrauchsmessung (oder umgekehrt) ändern. Dazu sind Anpassungen der Hausinstallation notwendig – kontaktieren Sie bitte Ihren Elektroinstallateur. Einen Wechsel müssen Sie drei Monate im Voraus der Elektra bzw. Ihrem Netzbetreiber melden.

Kann ich meine Solarenergie auch zeitversetzt nutzen?

Mit einem Stromspeicher können Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und zeitversetzt nutzen: Zum Beispiel am Abend, wenn die Sonne nicht mehr scheint, der Verbrauch aber am höchsten ist. Oder im Falle einer Netzstörung. Unsere Spezialisten für Energielösungen beraten Sie gerne.

Jetzt anrufen: 031 763 31 31

E-Mail senden

ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)

Wie kann ich meinen Solarstrom mit Mietenden oder Nachbarn teilen?

Eine Besitzerin einer Solaranlage kann mit mehreren Haushalten einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden. Sie verkauft den selbst produzierten Solarstrom an die Mietenden oder Nachbarn und erhöht so die Rendite seiner PV-Anlage. Die Mietenden oder Nachbarn profitieren von Solarstrom aus der Nähe zu einem günstigen Preis.

Wie funktioniert ein ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch)?

Alle Teilnehmenden eines ZEV beziehen gemeinsam Strom von der Solaranlage, die den ZEV versorgt. Wenn im Haus mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, können die Teilnehmenden des ZEV den Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra beziehen. Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als im Haus verbraucht wird, kann er in das Netz der Elektra eingespeist werden.

Mehr über ZEV erfahren

Kosten und Nutzen einer Solaranlage

Ich habe ein Dach mit Nord-, Ost- oder West-Ausrichtung. Lohnt sich eine Solaranlage trotzdem?

Auch auf nicht gegen Süden gerichteten Dächern können Sie lohnende Anlagen installieren, wie Sie in unserem Artikel «Solaranlage mit Ost-West-Ausrichtung» nachlesen können. Für eine individuelle Abklärung Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte die GUNEP AG.

Jetzt anrufen: 031 521 00 00

Mehr zu Photovoltaik erfahren

Häufige Fragen: Stromausfall und Stromunterbruch

Was soll ich tun, wenn ich keinen Strom habe?

Betrifft der Stromausfall nur Ihr Zuhause, oder handelt es sich um eine Netzstörung? Finden Sie die Antwort mit folgenden Schritten:

  • Prüfen Sie, ob alle Sicherungen in Ordnung sind.
  • Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob sie auch keinen Strom haben.
  • Schauen Sie, ob draussen die Strassenbeleuchtung funktioniert.
  • Lesen Sie die aktuellen Störungsmeldungen der Elektra auf Ihrem Handy.
  • Melden Sie die Störung uns, wenn diese in unserem Versorgungsgebiet ist und es noch keine Störungsmeldung gibt.

Pikettnummer anrufen: 031 763 31 33

Wie verhalte ich mich während eines Stromausfalls?

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Schalten Sie Herdplatten, Bügeleisen, Staubsauger, Bohrmaschinen, PC, TV, Stereoanlagen usw. aus. Diese Geräte schalten sich sonst automatisch ein, sobald der Strom wieder fliesst.
  • Öffnen Sie den Kühlschrank und den Tiefkühler möglichst nicht, um einen Kälteverlust zu vermeiden.
  • Achtung: Das Mobilfunknetz kann bei grossflächigen Störungen ausfallen. Schalten Sie das Radio ein (Batterie- oder Autoradio).

Was soll ich nach einem Stromausfall tun?

  • Löschen Sie die Kerzen. Wenn Sie dies vergessen, könnte es zu einem Brand kommen.
  • Kontrollieren Sie Lichtschalter und Geräteschalter, vor allem bei Herdplatten und Backofen. Auch sie können eine Brandgefahr darstellen.
  • Stellen Sie elektrische Uhren wieder richtig ein.
  • Kontrollieren Sie, ob die Heizung und wichtige Geräte funktionieren, wie z.B. Kühl- und Tiefkühlschrank, Alarmanlagen oder Photovoltaik-Anlagen.
  • Elektrische Geräte sollten einen Stromausfall problemlos bewältigen. Falls ein Gerät nicht mehr einwandfrei funktioniert, haftet der Energieversorger nicht.

Welche Vorkehrungen sollte ich für den Fall eines Stromausfalls oder -unterbruchs treffen?

  • Notieren und/oder speichern Sie die Telefonnummer Ihres Elektroinstallateurs bzw. Ihrer Elektroinstallateurin.
  • Notieren und/oder speichern Sie die Telefonnummer der Störungsmeldestelle Ihres zuständigen Elektrizitätswerks. Kundinnen und Kunden der Genossenschaft Elektra rufen 031 763 31 33 an.
  • Bewahren Sie eine Taschenlampe mit funktionierenden Batterien, Kerzen, Laternen und Zündhölzer und ein batteriebetriebenes Radio zu Hause an einem Ort auf, den Sie auch im Dunkeln finden.
  • Überlegen Sie sich, welche Geräte und Systeme Sie in ihrem Haushalt oder Geschäft betreiben, die ohne Strom zu einer kritischen Situation führen könnten (Heizungen, Lüftungen, Aquarien, Alarmanlagen, Fäkalienpumpen, etc.).
  • Überprüfen Sie, wie lange diese Geräte und Systeme ohne Strom auskommen können. Sprechen Sie mit ihrem Lieferanten, ob es eine Backup-Möglichkeit (z.B. Batterie, Akku) für das fragliche Gerät/System gibt. Für grössere Leistungen ist eine USV-Anlage (unterbrechungsfreie Stromversorgung) oder Notstromgruppe unumgänglich. Kontaktieren Sie dazu einen Fachmann (Elektroplaner, Elektriker, Systemlieferanten). Als Redundanz für den täglichen Bedarf im Haushalt genügt in der Regel ein mobiler Stromgenerator mit 1-2 kW Leistung.
  • Prüfen Sie bei besonders heiklen Geräten (z.B. Server oder sensible Produktionsmaschinen), ob Sie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung oder Überspannungsschutz benötigen.
  • Falls Sie regelmässig medizinische Geräte brauchen (z.B. ein Sauerstoffgerät), erkundigen Sie sich beim Anbieter, welche Massnahmen Sie treffen sollten.
  • Achten Sie darauf, dass Sie ein automatisches Garagentor und/oder Türen auch manuell öffnen können.
  • Zur Deckung allfälliger Schäden an elektrischen Geräten können Sie bei Ihrer Hausratsversicherung eine Zusatzversicherung gegen Stromwirkungsschäden abschliessen.

Wie unterscheiden sich ein Stromausfall, ein Blackout und eine Strommangellage?

Ein Stromunterbruch tritt in der Regel nur lokal in einem Quartier, einer Gemeinde oder einer Region auf. Die Ursache ist meist eine Störung an einer Stromleitung, einer Verteilkabine oder einer Trafostation. Der Stromunterbruch wird durch den lokalen Verteilnetzbetreiber innerhalb weniger Stunden behoben.

Ein Blackout ist ein Stromausfall von grösserem Ausmass, bei dem ganze Teile der Schweiz und Europa betroffen sind. Das Blackout entsteht, wenn beispielsweise mehrere Hochspannungsleitungen und/oder Kraftwerke gleichzeitig ausfallen, und dauert deutlich länger als ein lokaler Stromausfall. Um ein komplettes Blackout zu verhindern, werden automatisch einzelne Regionen vom Netz getrennt. Für die Behebung des Stromunterbruchs sind die nationalen Übertragungsnetzbetreiber (in der Schweiz die Swissgrid) zusammen mit den betroffenen regionalen Energieversorgern zuständig. Die Schweiz war bis heute noch nie von einem Blackout betroffen.

Anders als bei einem Stromausfall ist bei einer Strommangellage zwar weiterhin Strom vorhanden, aber nicht in der gewohnt erforderlichen Menge. Der Energiemangel entsteht, weil während einer längeren Dauer zu wenig Energie produziert und/oder übertragen werden kann. Tritt eine Strommangellage ein, wird auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesversorgung die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) aktiv. In Zusammenarbeit mit den Schweizer Verteilnetzbetreibern ergreift die OSTRAL Massnahmen wie beispielsweise die Kontingentierung des Energieverbrauchs für Grosskunden oder Sparappelle an die Bevölkerung, damit der Energieverbrauch reduziert werden kann. Bis heute war die Schweiz noch nie von einer Strommangellage betroffen.

Mehr zu Stromausfall und Stromunterbruch erfahren

Häufige Fragen: Stromrechnung und Zahlung

Wo finde ich die aktuellen Strompreise der Elektra?

Genaue Informationen zu unseren Strompreisen können Sie unseren aktuellen Preisblättern entnehmen.

Preisblätter ansehen

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Auf Ihrer Stromrechnung unterscheiden wir zwischen Energiekosten und Netzkosten. Ihren Stromtarif wählen Sie selbst. Abgestimmt auf Ihr Nutzungsverhalten, erhalten Sie das passende Netzprodukt.

Mit den Netzkosten bezahlen Sie zwei Leistungen, die die Elektra für Sie erbringt: Erstens die Nutzung des Stromnetzes und zweitens die individuelle Verteilung der Energie, die wir Ihnen liefern.

Preisblätter ansehen

Warum erhalte ich eine Akontorechnung?


Seit 2021 lesen wir Ihren Strom nur noch einmal jährlich ab. Sie bekommen also drei Akontorechnungen auf Basis des Vorjahresverbrauchs oder von Erfahrungswerten. Die vierte Rechnung erhalten Sie nach der Zählerablesung im Januar. Der Strom wird dann nach effektivem Verbrauch in Rechnung gestellt.

Wie wird der Betrag meiner Akontorechnung berechnet?


Die Teilrechnung beruht auf Ihrem Vorjahresverbrauch oder auf Erfahrungswerten der Elektra.

Bedeutet «Akonto», dass ich den Strom im Voraus bezahle?

Nein, die Akontorechnungen und auch die abschliessende (Jahres-)Rechnung werden jeweils zum Quartalsende fällig. Sie bezahlen somit Ihren Stromverbrauch der vergangenen Periode.

Beispiel: Mit den Akontorechnungen der ersten drei Quartale zahlen Sie z.B. jeweils CHF 100.– ein. Die Zählerablesung Ende Jahr ergibt, dass Ihre Stromkosten für das ganze Jahr total CHF 470.– betragen. Da Sie bereits Akontorechnungen für CHF 300.– (3 x CHF 100.–) erhalten haben, beträgt Ihre abschliessende (Jahres-)Rechnung noch CHF 170.–.

Ich habe keine Akontorechnung erhalten, sondern eine vollständige Abrechnung. Woran liegt das?

Bei Ihnen ist bereits ein Stromzähler eingebaut, der die Daten automatisch an die Elektra übermittelt. Deshalb erhalten Sie weiterhin vier Abrechnungen auf Basis Ihrer effektiven Verbrauchswerte.

Wie häufig rechnet die Elektra ab?

Sie erhalten von uns vierteljährlich eine Rechnung:

  • April: 1. Quartal (Januar–März)
  • Juli: 2. Quartal (April–Juni)
  • Oktober: 3. Quartal (Juli–September)
  • Januar: 4. Quartal (Oktober–Dezember)

Kann ich meine Stromrechnung elektronisch bezahlen?

Ja, Sie können Ihre Rechnung mit eBill (früher E-Rechnung), Lastschriftverfahren (LSV+) und Debit Direct der Post bezahlen.

Zahlungsmöglichkeiten ansehen

Ich kann meine Stromrechnung nicht bezahlen – was kann ich tun?


Bitte informieren Sie möglichst schnell unseren Kundenservice über Ihren Zahlungsengpass. So vermeiden Sie Mahnspesen und Verzugszinsen. Gemeinsam versuchen wir, eine Lösung zu finden, beispielsweise in Form einer Ratenzahlung.

Mehr Informationen zu Ihrer Stromrechnung

Häufige Fragen: Stromversorgung und Netznutzung

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen:

  1. Energiepreis; Preis variiert je nach gewähltem Stromprodukt.
  2. Netzpreis; für Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze.
  3. Öffentliche Abgaben; umfassen die Konzessionsabgabe an die Gemeinden und die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien und zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft.

Die Grafik zeigt, wie sich der Strompreis ab 2023 gegenüber vorher neu für einen durchschnittlichen Privathaushalt zusammensetzt. Während vorher der Netzanteil mit 48 % der grösste Anteil war, ist es ab 2023 der Anteil Energie mit 63 %.

 

Wie viel beträgt die Abgabe in meiner Gemeinde?

Jede Gemeinde legt die Höhe der Gemeindeabgabe selbst fest. Eine Übersicht finden Sie unter Downloads.

Um wie viel steigen die Preise bei der Elektra 2024?

Die Genossenschaft Elektra, Jegenstorf kann zwar die Energiepreise senken, muss aber die Netznutzungskosten und Abgaben erhöhen. Insgesamt steigt der Strompreis 2024 damit um 1,8 Rappen pro Kilowattstunde für einen durchschnittlichen Haushalt. Darin enthalten sind alle drei Preiskomponenten Energie, Netz (ohne Grundpreis) und öffentliche Abgaben.

Anders ausgedrückt: Während ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4500 kWh im Jahr 2023 32.39 Rp./kWh zahlt, wird er neu im Jahr 2024 34.19 Rp./kWh zahlen.

Die detaillierten Preise sind in unseren Preisblätter im Downloadbereich ersichtlich.

Wo finde ich die Strompreise?

Alle Informationen zu unseren Energie- und Netzpreisen finden Sie auf unserer Website im Downloadbereich.

Zu den Preisblättern

Warum steigen die Strompreise 2024?

Hauptursache für die hohen Energiepreise waren die rekordhohen Preise am Strommarkt. Da die Elektra den Grossteil ihres Stroms am Strommarkt beschafft, ist Sie den Marktpreisen weitgehend ausgeliefert. Einzig durch ihre vorausschauende Beschaffungsstrategie, bei der jeweils über drei Jahre verteilt Energie im Voraus eingekauft wird, konnten wir die extremen Marktpreise teils abfedern und auf das Jahr 2024 hin die Energiepreise etwas senken.

Die Netznutzungskosten und weiteren Abgaben werden 2024 ansteigen. Rund drei Viertel der höheren Preise entstehen durch die neue nationale Abgabe für die Stromreserve, die höheren Systemdienstleistungskosten der Swissgrid und die vorgelagerten Netzkosten der BKW. Dazu baut die Elektra ihr Netz stetig aus. Aus den Investitionen in Netzausbauten und Smart Meter entsteht der restliche Viertel der Kostenerhöhung.

Warum fallen die Strompreiserhöhungen in der Schweiz unterschiedlich aus?

Wie viel die Strompreise erhöht werden müssen, hängt im Wesentlichen von der Beschaffungsstrategie ab. Energieversorger mit eigenen grossen Produktionsanlagen haben eher geringe Preisveränderungen. Die anderen rund zwei drittel der Energieversorger beschaffen ihren Strom vorwiegend am freien Strommarkt. Sie sind damit den stark gestiegenen Strompreisen ausgeliefert.

Was sind die Ursachen für die hohen Preise am Strommarkt?

Vor allem in der zweiten Hälfte 2022 führten der starke Wirtschaftsaufschwung nach den gelockerten Corona-Massnahmen, die gering gefüllten Gaslager und die Angst vor einer Strommangellage im Winter zu einer hohen Nachfrage nach Energie. Gleichzeitig war das Angebot an Energie beschränkt. Die geopolitische Lage mit dem Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Spannungen mit Russland – ein wichtiger Energielieferant für Europa von Erdgas, Kohle und Öl – führte zu reduzierten Energielieferungen. Hinzu kam, dass in Frankreich wegen Reparaturarbeiten rund die Hälfte aller Kernkraftwerke auf unbestimmte Zeit stillstand und der Sommer 2022 sehr trocken war, was sich negativ auf die Wasserreserven auswirkte. All dies trieb in ganz Europa die Marktpreise für Strom in extreme Höhen, was auch einen Teil der Strombeschaffung für die Folgejahre beeinflusste und den Energieversorgern hohe Mehrkosten verursachte.

Woher stammt mein Strom genau?

Die Elektra bietet ausschliesslich Strom aus Schweizer Wasserkraft und regionaler Solarenergie an. Genaue Informationen über die Herkunft finden Sie in der Stromkennzeichnung im Download-Bereich.

Zur Stromkennzeichnung

Welche Gemeinden versorgt die Elektra mit Strom?

Von Seewil bis Lyssach, von Lohn-Ammannsegg bis Krauchthal: Die Elektra versorgt rund 40 Ortschaften in 21 Gemeinden in den Kantonen Bern und Solothurn.

Das Netzgebiet der Elektra umfasst 21 Gemeinden und rund 40 Ortschaften

 

Mehr zu unseren Stromprodukten erfahren

Häufige Fragen: Umzug

Warum muss ich meinen Umzug melden?

So stellen Sie sicher, dass Sie nur den Strom bezahlen, den Sie effektiv verbraucht haben. Wenn Sie neu in das Versorgungsgebiet der Elektra ziehen, können Sie bei der Anmeldung ausserdem Ihr Stromprodukt selbst wählen. Verzichten Sie darauf, liefern wir Ihnen automatisch unser Standardprodukt elektraaqua+.

Umzug melden

Wann muss ich meinen Umzug melden?

Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens zehn Tage vorher online mit unserem Umzugsformular.

Umzug melden

Gibt es Kündigungsfristen für den Strom beim Umzug?

Nein, aber bitte melden Sie uns bei Ihrem Umzug den aktuellen Zählerstand Ihres Stromzählers. Damit stellen Sie sicher, dass Sie nur den Strom bezahlen, den Sie effektiv verbraucht haben.

Warum muss ich den aktuellen Zählerstand meines Stromzählers melden?

Damit stellen Sie sicher, dass Sie nur den Strom bezahlen, den Sie effektiv verbraucht haben.

Zählerstand melden


Wie kann ich den aktuellen Zählerstand meines Stromzählers melden?

Sie können den Zählerstand selbst ablesen und online bekanntgeben.

Zählerstand melden


Kann auch ein Techniker der Elektra meinen Zählerstand ablesen?

Falls Sie den Zählerstand nicht selbst ablesen wollen, teilen Sie uns dies bitte mindestens zehn Tage vor Ihrem Umzug mit, entweder per E-Mail oder telefonisch unter 031 763 31 32. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter liest Ihren Zählerstand dann persönlich vor Ort ab. Für den Mehraufwand verrechnen wir 50 CHF.

Jetzt anrufen: 031 763 31 32

E-Mail senden

Kann ich mich selbst an- oder abmelden?

Sie können sich selbst an- oder abmelden, bevor Sie umziehen.

Umzug melden

Muss ich den Verkauf meiner Wohnung oder meines Hauses melden?

Ja, und zwar unabhängig davon, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder nicht. Melden Sie uns den Verkauf bitte spätestens zehn Tage vor dem Handänderungstermin. An diesem Termin trägt das Grundbuchamt die neuen Eigentümer ins Grundbuch ein.

Folgende Informationen benötigen wir:

  • Datum des Handänderungstermins
  • Name des neuen Eigentümers bzw. der neuen Eigentümerin
  • Name und Adresse des Verkäufers bzw. der Verkäuferin

Verkauf per E-Mail melden

Mehr zum Umzug erfahren

Häufige Fragen: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?

Ein ZEV ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Parteien, die einen Teil ihres Stroms von einer vor Ort installierten Solaranlage beziehen. Mehrere Mietende oder Nachbarn können einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) bilden. Der oder die Besitzer*in der Solaranlage verkauft den selbst produzierten Solarstrom maximal zum Netzstrompreis an die Mietenden. Wenn die Solaranlage mehr Strom produziert, als verbraucht wird, wird er automatisch in das Netz der Elektra eingespeist. Wenn mehr Strom verbraucht als von der Solaranlage produziert wird, kommt der zusätzliche Strom weiterhin aus dem Netz der Elektra.

Was ist Eigenverbrauch?

Jede*r Eigentümer*in einer Solaranlage kann den selbst produzierten Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Der Solarstrom wird dann ohne Umweg über das Stromnetz verbraucht. Selbstverständlich bleiben Sie weiterhin im Versorgungsnetz der Elektra angeschlossen. Wenn Ihre Produktion grösser ist als der Verbrauch (vor allem an sonnigen Sommertagen), nimmt die Elektra den Strom ab und vergütet diesen. Und wenn die Produktion des Solarstroms nicht ausreicht, um Ihren Verbrauch zu decken (z.B. im Winter oder in der Nacht), können Sie weiterhin Strom von der Elektra beziehen.

Eigenverbrauch ist immer möglich, auch wenn KEV ausbezahlt wird oder die Einmalvergütung bezogen worden ist und auch bei Grossanlagen.

Wie funktioniert Eigenverbrauch?

Ihr Verbrauch und die Solarstromproduktion müssen gleichzeitig erfolgen – ausser Sie haben einen Stromspeicher. Das heisst, dass Geräte in Ihrem Haus den momentan von der Solaranlage produzierten Strom direkt verbrauchen können. Der nicht sofort benötigte Strom fliesst als Überschuss ins Netz der Elektra und wird vergütet. Ökonomisch sinnvoller und umweltfreundlicher ist ein ZEV.

Was sind die Vorteile eines ZEV für Bewohnerinnen und Nachbarn?

  • Sie beziehen klimaschonenden Solarstrom direkt aus Ihrer Nähe.
  • Sie helfen mit, die Energieziele des Bundes zu erreichen.
  • Der Solarstrom vom ZEV ist in der Regel günstiger als der aus dem Stromnetz.
  • Sie sind unabhängiger von steigenden Strompreisen.

Was sind die Vorteile eines ZEV für Eigentümerinnen und Verwalter?

  • Sie erhöhen die Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage und Ihrer Liegenschaft.
  • Die Amortisationszeit Ihrer Solaranlage verkürzt sich durch den ZEV.
  • Sie erhalten einen besseren Preis für Ihren Strom.
  • Steigt der Eigenverbrauch, steigt auch die Rendite Ihrer Solaranlage.
  • Ihr selbst produzierter Solarstrom ist günstiger als Strom aus dem öffentlichen Netz.

Welche Pflichten hat ein Eigentümer*in gegenüber den Teilnehmenden am ZEV?

  • Als Eigentümer*in/Verwalter*in sind Sie für die Energieversorgung der Teilnehmenden am ZEV verantwortlich.
  • Sie müssen die Teilnehmenden am Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (z.B. Stockwerkeigentümer, Mieterinnen, Nachbarn) über die Einrichtung und Durchführung des Eigenverbrauchs detailliert informieren und sie insbesondere darauf hinweisen, dass mit Teilnahme am ZEV die Verteilnetzbetreiberin nicht mehr für Ihre Grundversorgung zuständig ist.
  • Besteht bereits vor der Einrichtung des ZEV ein Miet- oder Pachtverhältnis, müssen Sie als Eigentümer*in/Verwalter*in Ihre Mietenden darüber informieren, dass sie sich anstelle der Teilnahme am ZEV auch für die Grundversorgung durch die Elektra entscheiden können.

Was muss man bei einem ZEV im Verhältnis mit der Elektra beachten?

Die Eigentümer*innen müssen der Elektra eine Vertreterperson melden. Er oder sie ist alleiniger Ansprechpartner für die Elektra. Die Vertreterperson muss der Elektra folgende Schritte binnen drei Monaten bekanntgeben:

  • Bilden des ZEV
  • Auflösen des ZEV
  • Einsatz eines Speichers und dessen Verwendungszweck

Wie berechnet sich der interne Strompreis für Teilnehmende am ZEV?

Es gibt zwei Varianten, um den Tarif für den intern produzierten Strom zu bestimmen:

Variante 1:
80 % des aktuellen Tarifs für elektraaqua+

Variante 2:
Jährlich berechnete effektive Kosten, abzüglich des Verdiensts aus dem Überschussstrom, bestehend aus:

  • Anrechenbare Kapitalkosten der Solaranlage
  • Kosten für Betrieb und Unterhalt der Solaranlage
  • Extern bezogener Strom
  • Mess- und Abrechnungsdienstleistung

Können Teilnehmende aus dem ZEV austreten?

Sie können aus einem ZEV austreten, wenn:

  • Sie Anspruch auf Marktzugang haben (d.h., Ihr Verbrauch ist grösser als 100 000 kWh/Jahr),
  • der/die Eigentümer*in eine mangelhafte Versorgungssicherheit mit Strom bietet,
  • der ZEV einen nicht gerechtfertigten Preis verlangt.

Bin ich als Teilnehmer*in am ZEV immer noch Kunde bzw. Kundin der Elektra?

Die einzelnen ZEV-Teilnehmenden sind nicht mehr Kunden der Elektra. Alle Fragen bezüglich der Stromlieferung müssen sie mit dem ZEV-Vertreter klären.

Wie lauten die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für einen ZEV?

  • Die Leistung der Solaranlage (kWp) muss mindestens 10 % der installierten Anschlussleistung betragen.
  • Bestehenden Bewohnerinnen und Bewohnern steht es bei der Einrichtung frei, ob sie am ZEV teilnehmen oder nicht.
  • Der Mietvertrag muss einen Zusatz mit den ZEV-Regelungen beinhalten.
  • Die durch die Bildung eines ZEV möglichen Renditen müssen zwischen Eigentümer*in und Mietenden zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
  • Die Teilnehmenden müssen verbrauchsgerechte Abrechnungen erhalten.
  • Bei einem ZEV über mehrere Häuser muss jedes Haus am gleichen Hausanschlusskasten (HAK) angeschlossen sein.

Mehr zum ZEV erfahren

Gut informiert mit dem Elektra-Newsletter

Sie sagen uns, was Sie interessiert. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Der Elektra-Newsletter liefert Fakten zu den Trends und Entwicklungen bei Solaranlagen und Ladelösungen für E-Autos. Das Thema Strom kommt auch nicht zu kurz. Ausserdem gibt’s Kurzbeiträge über Elektra-Events in der Region.

Newsletter abonnieren