Stromrechnung verstehen und bezahlen
Sie wollen sich für die E-Rechnung anmelden oder suchen nach einer bestimmten Information auf Ihrer Stromrechnung? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Ihrer Stromrechnung und erklären Ihnen, wie Sie Ihre Rechnung schnell und einfach bezahlen können.
Hier kommen Sie direkt zum Thema:
Ihre Stromrechnung erklärt
Die Stromrechnung zeigt, wie viel Strom Sie in einem Quartal von uns bezogen haben (Wirkenergie). Neben der Wirkenergie zahlen Sie auch die Nutzung unseres Stromnetzes (Netznutzung) sowie öffentliche Abgaben. Alle Positionen sind auf Ihrer Stromrechnung einzeln aufgeführt.
Hier erklären wir Ihnen die einzelnen Punkte auf Ihrer Rechnung. Die Rechnung ist eine Beispielrechnung:
1. Rechnungsadresse:
An diese Person und Adresse ist die Rechnung adressiert.
2. Kundennummer:
Die Kundennummer brauchen Sie für Dienstleistungen im Zahlungsverkehr (z.B. E-Rechnung, LSV+ oder Debit Direct). Sie können sich damit auch im Kundencenter anmelden. Bei Fragen kann Ihnen unser Kundenservice schneller weiterhelfen, wenn Sie Ihre Kundennummer nennen.
3. Objekt:
Für diesen Ort (z.B. Wohnung, Büro, Atelier) haben wir die Stromrechnung erstellt.
4. Netznutzung:
Die Gebühr für die Netznutzung deckt die Kosten für den Transport von Strom von der Produktionsstätte bis zu Ihnen nach Hause. Die Netznutzung steht im Verhältnis zu Ihrem Energieverbrauch.
5. Messpunkt:
Diese Identifikationsnummer bezeichnet Ihre Messstelle eindeutig.
6. Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen:
Die Abgaben dienen als Konzessionsentschädigung an die Gemeinden. Nicht alle Gemeinden erheben eine Abgabe. Eine Übersicht der Gemeindeabgaben finden Sie unter Downloads.
7. Netzzuschlag:
Entspricht der Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische. Der Bundesrat legt diesen Preis fest.
8. Stromprodukt:
Das Stromprodukt zeigt, wie viel Strom Sie verbraucht haben, wie viel die kWh kostet und welche Summe sich daraus ergibt. Sie können Ihr Stromprodukt selbst wählen: elektrasolar+, elektraaqua+ oder elektrabasic.
9. Pauschalen:
Bonus bei eBill und PDF-Rechnung. Kundinnen und Kunden mit eBill oder PDF-Rechnung erhalten bis Ende 2024 einen Bonus von 2 CHF pro Stromrechnung.
10. Total Objekt:
Entspricht den Totalkosten Ihres Strombezugs für die ganze Abrechnungsperiode ohne die MWST.
11. Mehrwertssteuer 8.1 %:
Auf Basis des Totalbetrags (vgl. Ziffer 10) wird das Total der Mehrwertsteuer berechnet.
12. Gesamtbetrag inkl. MWST:
Entspricht der Summe aus Total (Ziffer 10) und MWST (Ziffer 11).
13. Akontoabzug:
Vom Gesamtbetrag (Ziffer 12) wird die Summe aller bereits beglichenen Akontorechnungen (inkl. MWST) abgezogen.
14. Total Rechnungsbetrag inkl. MWST:
Effektiver Betrag, den Sie noch zu begleichen haben.
Rechnungsbeilage
Die Rechnungsbeilage finden Sie im Download-Bereich.
Aktuelle Preisblätter
Die aktuellen Preisblätter finden Sie im Download-Bereich.
Häufige Fragen: Stromrechnung und Zahlung
Wo finde ich die aktuellen Strompreise der Elektra?
Genaue Informationen zu unseren Strompreisen können Sie unseren aktuellen Preisblättern entnehmen.
Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?
Auf Ihrer Stromrechnung unterscheiden wir zwischen Energiekosten und Netzkosten. Ihren Stromtarif wählen Sie selbst. Abgestimmt auf Ihr Nutzungsverhalten, erhalten Sie das passende Netzprodukt.
Mit den Netzkosten bezahlen Sie zwei Leistungen, die die Elektra für Sie erbringt: Erstens die Nutzung des Stromnetzes und zweitens die individuelle Verteilung der Energie, die wir Ihnen liefern.
Warum erhalte ich eine Akontorechnung?
Seit 2021 lesen wir Ihren Strom nur noch einmal jährlich ab. Sie bekommen also drei Akontorechnungen auf Basis des Vorjahresverbrauchs oder von Erfahrungswerten. Die vierte Rechnung erhalten Sie nach der Zählerablesung im Januar. Der Strom wird dann nach effektivem Verbrauch in Rechnung gestellt.
Wie wird der Betrag meiner Akontorechnung berechnet?
Die Teilrechnung beruht auf Ihrem Vorjahresverbrauch oder auf Erfahrungswerten der Elektra.
Bedeutet «Akonto», dass ich den Strom im Voraus bezahle?
Nein, die Akontorechnungen und auch die abschliessende (Jahres-)Rechnung werden jeweils zum Quartalsende fällig. Sie bezahlen somit Ihren Stromverbrauch der vergangenen Periode.
Beispiel: Mit den Akontorechnungen der ersten drei Quartale zahlen Sie z.B. jeweils CHF 100.– ein. Die Zählerablesung Ende Jahr ergibt, dass Ihre Stromkosten für das ganze Jahr total CHF 470.– betragen. Da Sie bereits Akontorechnungen für CHF 300.– (3 x CHF 100.–) erhalten haben, beträgt Ihre abschliessende (Jahres-)Rechnung noch CHF 170.–.
Ich habe keine Akontorechnung erhalten, sondern eine vollständige Abrechnung. Woran liegt das?
Bei Ihnen ist bereits ein Stromzähler eingebaut, der die Daten automatisch an die Elektra übermittelt. Deshalb erhalten Sie weiterhin vier Abrechnungen auf Basis Ihrer effektiven Verbrauchswerte.
Wie häufig rechnet die Elektra ab?
Sie erhalten von uns vierteljährlich eine Rechnung:
- April: 1. Quartal (Januar–März)
- Juli: 2. Quartal (April–Juni)
- Oktober: 3. Quartal (Juli–September)
- Januar: 4. Quartal (Oktober–Dezember)
Kann ich meine Stromrechnung elektronisch bezahlen?
Ja, Sie können Ihre Rechnung mit eBill (früher E-Rechnung), Lastschriftverfahren (LSV+) und Debit Direct der Post bezahlen.
Ich kann meine Stromrechnung nicht bezahlen – was kann ich tun?
Bitte informieren Sie möglichst schnell unseren Kundenservice über Ihren Zahlungsengpass. So vermeiden Sie Mahnspesen und Verzugszinsen. Gemeinsam versuchen wir, eine Lösung zu finden, beispielsweise in Form einer Ratenzahlung.
Rückruf anfordern /allg. Rückmeldung
Ihre Frage ist noch nicht beantwortet? Dann fragen Sie uns direkt.
Oder nutzen Sie die Gelegenheit und geben Sie uns eine allgemeine Rückmeldung.
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag, 7:45-11:45 Uhr und 13:30-16:45 Uhr telefonisch erreichbar. Um Wartezeiten zu vermeiden, rufen wir Sie auch gerne zurück.
Stromrechnung bezahlen: Ihre Zahlungsmöglichkeiten
Umweltfreundlich, sicher und bequem: Zahlen Sie Ihre Stromrechnung doch elektronisch. eBill, Lastschriftverfahren (LSV+) und Debit Direct der Post kommen, wenn Sie Ihre Rechnung elektronisch empfangen, ganz ohne Papier aus. Wenn Sie möchten, wird Ihre Rechnung auch automatisch bezahlt. So schonen Sie Ressourcen und haben den Kopf frei für wichtigere Dinge. Das ist nichts für Sie? Natürlich können Sie Ihre Rechnung auch per Einzahlungsschein bezahlen.
Empfangen Sie Ihre Rechnung dort, wo Sie diese bezahlen: in Ihrem E-Banking.
Vorteile der eBill:
- Flexibel: Sie zahlen Ihre Rechnung zeit- und ortsunabhängig.
- Schnell: Sie müssen keine Referenznummern und Rechnungsbeträge abtippen, sondern bezahlen per Mausklick.
- Sicher: Die eBill wird verschlüsselt übermittelt.
- Praktisch: Die digitale Rechnung kann als PDF auf Ihrem Computer archiviert werden.
- Nachhaltig: Sie verzichten auf Papier und schützen so die Umwelt.
Zur eBill anmelden:
- Loggen Sie sich in Ihrem E-Banking ein.
- Wählen Sie im Menü eBill aus und aktivieren Sie die Dienstleistung.
- Wählen Sie in der Liste der Rechnungssteller «Genossenschaft Elektra» aus.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der eBill-Website.
Sie möchten auf Papierrechnungen verzichten, aber nicht auf eBill umstellen? Dann ist die PDF-Rechnung die richtige Wahl für Sie.
Wir senden Ihre Rechnung im PDF-Format an Ihre E-Mail-Adresse. Ihr Vorteil: Sie können die Rechnung einfach auf Ihrem Computer speichern. Ob Sie diese via E-Banking oder persönlich in Ihrer Bank bezahlen, bleibt dabei Ihnen überlassen.
Vergessen Sie nie wieder, Ihre Stromrechnung pünktlich zu bezahlen. Mit dem Lastschriftverfahren der Schweizer Banken (LSV+) bzw. dem Swiss Debit Direct der Postfinance werden fällige Beträge direkt von Ihrem Konto abgebucht.
Vorteile von LSV+ und Debit Direct:
- Sie müssen keine Bank- oder Post-Zahlungsaufträge mehr ausfüllen.
- Sie verpassen keinen Zahlungstermin. Ihr Bank- oder Postcheckkonto wird automatisch und termingerecht belastet.
- Sie haben ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen
Für LSV+ oder Debit Direct anmelden:
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an Ihre Bank.
Wenn Sie sich für keine andere Zahlungsmethode entscheiden, erhalten Sie Ihre Stromrechnung in Papierform mit Einzahlungsschein. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Nicht vergessen: Umzug melden
Sie wissen bereits, wann Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause bekommen? Dann können Sie uns Ihre neue Adresse schon bekanntgeben. Bitte melden Sie diese aber spätestens zehn Tage vor dem Umzugstermin.
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