Anschlüsse an das Stromnetz
Sie wollen eine Liegenschaft an das Stromnetz der Elektra anschliessen? Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Netzanschluss für Sie gebündelt.
Elektroinstallateur*innen – hier kommen Sie direkt zum Thema:
Bau einer Immobilie – hier kommen Sie direkt zum Thema:
Baustrom und Veranstaltungen – hier kommen Sie direkt zum Thema:
Stromproduzenten – hier kommen Sie direkt zum Thema:
Formulare senden mit ElektroForm
Im Programm ElektroForm finden Sie wichtige Formulare und können diese direkt an die Elektra senden, zum Beispiel:
- Technisches Anschlussgesuch (TAG)
- Installationsanzeige (IA)
- Apparatebestellung (AB)
- Sicherheitsnachweis (SiNa) / Mess- und Prüfprotokoll nach NIV
Weitere Informationen sowie Hilfe zu ElektroForm online finden Sie hier.
In vier Schritten zum Netzanschluss
Sie sind Elektroinstallateur oder Elektroinstallateurin und möchten eine Liegenschaft an das Netz der Elektra anschliessen? Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung unterstützt Sie dabei.
1. Technisches Anschlussgesuch (TAG) einreichen
Mit dem Technischen Anschlussgesuch (TAG) prüft die Elektra Ihr Bauvorhaben. Es ist erforderlich für Anlagen wie:
- Wärmepumpen/Kälteanlagen
- Energieerzeugungsanlagen (EEA)
- Energiespeicher
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Aufzugsanlagen
- Geräte und Anlagen, die Oberschwingungen, Spannungsänderungen/Flicker bzw. Asymmetrien erzeugen
Bitte reichen Sie uns das Technische Anschlussgesuch (TAG) vor der Installationsanzeige mit ElektroForm ein. Sie haben keinen ElektroForm–Zugang? Dann können Sie das TAG herunterladen und an meldewesen@elektra.ch senden.
Der Netzanschluss ist kostenpflichtig,
2. Installationsanzeige einreichen
In folgenden Fällen müssen Sie frühzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Installationsanzeige einreichen:
- Neuanlagen
- Erstellung eines neuen Netzanschlusses, Erweiterung oder Änderung des bestehenden Anschlusses
- Installationen oder Tarifänderungen, die eine Montage, Demontage oder Auswechslung von Mess- und Steuerapparaten erfordern
- Erweiterungen oder Änderungen mit einem Anschlusswert ≥ 3,6 kVA
- Anschluss von Geräten und Anlagen, die mit einem Anschlussgesuch angemeldet wurden
- Neuerstellung, Änderung oder Erweiterung von Hausleitungen, Steuerleitungen sowie von Messeinrichtungen
- Temporäre Anlagen wie Baustellen, Schaustelleranlagen, Festbetriebe etc.
Gemeinsam mit der Installationsanzeige senden Sie uns bitte folgende Formulare via ElektroForm:
- Das Prinzipschema der geplanten Installation. Geben Sie darin die Nennstromstärken der Überstromunterbrecher und die Querschnitte der Haus- und Bezügerleiter, die Mess- und Schaltapparate sowie die Verbraucherdaten an.
- Die bestehenden Installationen. Geben Sie bitte auch die Anschlusswerte an, wenn dies zur Beurteilung der Installationsanzeige notwendig ist.
- Eine Dispositionszeichnung der Schaltgerätekombinationen mit eingebautem Anschluss-Überstromunterbrecher und/oder mit eingebauter Stromwandlermessung.
Damit unsere Servicemonteure die Mess- und Steuergeräte termingerecht montieren können, benötigen wir eine Fertigstellungsanzeige. Haben Sie einen bestimmten Termin eingeplant? Bitte reichen Sie die Fertigstellungsanzeige mindestens drei Arbeitstage vorher mit ElektroForm ein.
Folgende Bedingungen müssen Sie vor der Montage des Stromzählers erfüllen:
- Installateur*in, Verwaltung und Architekt*in arbeiten mit der gleichen Wohnungsbezeichnung. Der oder die Installateur*in ist für die korrekten Angaben verantwortlich und muss der Elektra die genaue Bezeichnung mitteilen und, falls notwendig, mit einem Lageplan ergänzen.
- Der Zählerplatz, die Bezügersicherung und die entsprechende Unterverteilung sind gleich, eindeutig und dauerhaft beschriftet.
- Der Zugang für die Montage ist gewährleistet.
- Wenn für die Verdrahtung der Stromzähler Litze verwendet wird, sind die Aderendhülsen aufgepresst oder bei den Zählertafeln vorhanden.
- Die Bezüger-Sicherungspatronen sind vorhanden.
- Es ist Spannung auf der Verteilung vorhanden.
- Wird eine Fernauslesung installiert, ist pro Zähler ein eigenes U-72-Kabel auf die Fernauslesedose installiert. Die Kabel sind eingezogen und an beiden Enden beschriftet.
4. Sicherheitsnachweis einreichen
Für jede eingereichte Installationsanzeige müssen Sie einen Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll einreichen. Als Ausnahme gelten reine Demontagearbeiten und Zählermontagen ohne Installationsarbeiten.
Temporären Netzanschluss und Baustrom bestellen
Sie planen ein Bauprojekt oder eine Veranstaltung und benötigen eine zuverlässige temporäre Stromversorgung? Ein Elektroinstallateur oder eine Elektroinstallateurin kann mit einer Installationsanzeige den Baustromkasten für Sie bestellen. Die Elektra montiert und demontiert den temporären Netzanschluss dann für Sie.
Preise für temporäre Netzanschlüsse
Informationen für Elektroinstallateur- und Kontrollunternehmen
Werkvorschriften der Kantone Bern, Jura und Solothurn
Mit klaren Werkvorschriften stellen die Verteilnetzbetreiber sicher, dass Strominstallationen technischen Normen entsprechen. Sie richten sich an Planungs- und Kontrollunternehmen, Installateure und Lieferantinnen, die Anlagen an das Niederspannungsverteilnetz anschliessen.
Ergänzende Bestimmungen der Elektra
Die ergänzenden Bestimmungen der Elektra gelten innerhalb unseres Versorgungsgebiets zusätzlich zu den Werkvorschriften.
Sicherheitsnachweis und periodische Kontrolle
Durch Alterung, Abnützung oder Wettereinflüsse entstehen an elektrischen Installationen und Geräten Schäden, die nicht unbedingt sichtbar sind. Um Unfälle oder Brände zu verhindern, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien die Elektroinstallationen in festgelegten Abständen überprüfen lassen. Diese sogenannte periodische Kontrolle schreibt der Gesetzgeber in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) vor.
Häufige Fragen: Sicherheitsnachweis und periodische Kontrolle
Woher weiss ich, wann ich eine periodische Kontrolle durchführen muss?
Ist eine periodische Kontrolle fällig, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von der Elektra ein Schreiben. Darin fordern wir Sie dazu auf, die periodische Kontrolle Ihrer Elektroinstallationen durchzuführen und einen Sicherheitsnachweis einzureichen. Eine periodische Kontrolle ist auch fällig bei einer Handänderung, wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Wie oft muss ich eine periodische Kontrolle durchführen?
Wie weit die Kontrollen auseinanderliegen, hängt von dem Gebäude und seinem Nutzungszweck ab. Häuser und Wohnungen müssen Sie z.B. alle 20 Jahre überprüfen lassen, Büros und Ställe alle 10 Jahre. Genaue Informationen zur periodischen Kontrolle finden Sie in der Niederspannungs-Installationsverordnung.
Wer darf die periodische Kontrolle durchführen?
Eine konzessionierte Kontrollunternehmung oder ein*e Elektroinstallateur*in mit Kontrollbewilligung. Allerdings müssen Sie beachten: Wer an der Planung, Erstellung, Instandhaltung oder Reparatur von Installationen beteiligt war, darf diese nicht als unabhängiges Kontrollunternehmen prüfen. Ihr Hauselektrikpartner kann somit die periodische Kontrolle nicht selbst ausführen. Falls Mängel festgestellt werden, darf er diese allerdings beheben.
Wie finde ich ein unabhängiges Kontrollunternehmen?
Diese Kontrollunternehmen sind in unserer Region:
Elektro Service Stefan Burkhalter
Neuquartierstrasse 1
4562 Biberist
+41 32 672 04 92
+41 79 650 68 58
burkhalter@bluewin.ch
EM ELECTROCONTROL AG
Moosstrasse 8a
3322 Urtenen-Schönbühl
+41 800 99 99 66
info@electrocontrol.ch
MEGAOHM CONTROL AG
Bernstrasse 3-5
3421 Lyssach
+41 34 445 10 10
info@megaohm.ch
Das komplette Verzeichnis aller zugelassenen Kontrollunternehmen finden Sie auf esti.ch.
Wie bekomme ich einen Sicherheitsnachweis?
Bestehende Installationen
Ein unabhängiger Elektrokontrolleur begutachtet Ihre elektrischen Anlagen. Ist alles in Ordnung, stellt er Ihnen einen Sicherheitsnachweis aus. Sind Reparaturen notwendig, notiert er diese auf einer Mängelliste. Sie als Eigentümer oder Eigentümerin beauftragen dann einen Elektroinstallateur, z.B. Ihre Hauselektrikerin, die Mängel zu beheben. Wichtig: Der Installateur muss unabhängig vom Elektrokontrolleur sein.
Sobald die Mängel behoben wurden, erhalten Sie einen Sicherheitsnachweis. Eine Kopie davon schicken Sie per per E-Mail oder per Post an die Elektra, das Original behalten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin. Somit ist die periodische Kontrolle abgeschlossen.
Neuinstallationen
Bei Neuinstallationen, die einer Kontrollperiode von 20 Jahren unterliegen (z.B. Wohnbauten), erstellt der Installateur den Sicherheitsnachweis und übergibt diesen der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer. Eine Kopie davon erhält die Elektra als Netzbetreiberin.
Bei Installationen, die einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren unterliegen (PV-Anlagen, Büros, Ställe u.a.), muss eine unabhängige Kontrollfirma die Installationen überprüfen. Entsprechen sie der Norm, so unterschreibt die Kontrollfirma den Sicherheitsnachweis. Eine Kopie davon schicken Sie per per E-Mail oder per Post an die Elektra, das Original behalten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin.
Wer trägt die Kosten der periodischen Kontrolle?
Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin muss die Installationskontrolle bezahlen.
Überprüft die Elektra, ob die Sicherheitsnachweise korrekt sind?
Ja. Die Elektra ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil der Sicherheitsnachweise stichprobenartig zu überprüfen.
Verkaufen Sie Ihre überschüssige Solarenergie
Ihre Solaranlage produziert mehr Energie als Sie selbst verbrauchen? Wir haben zwei Ideen, wie Sie die überschüssige Energie zu barem Geld machen:
1. Gründen Sie einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Verbrauchen Sie gemeinsam den Strom, den Ihre Solaranlage liefert – ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz. Ein ZEV macht’s möglich.
2. Verkaufen Sie die Energie der Elektra
Speisen Sie die überschüssige Energie zurück ins Stromnetz der Elektra. Das Tarifblatt für Stromproduzenten listet die Preise auf, die wir unseren Stromproduzenten zahlen.
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