Stromzähler-Ablesung

Vom 1. bis 16. Januar 2025 werden im Elektra-Gebiet die Stromzähler
durch unsere Mitarbeitenden ausgelesen.

Davon ausgenommen sind Smart Meter.


Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie in dieser Zeit unseren Zählerableser*innen den Zugang erleichtern. ‒ Der Zugang zu den Zählern muss frei von Hindernissen sein ‒ Aussenablesungen können von uns nicht vorgängig angekündigt werden


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Stromzähler-Ablesung

mehr erfahren

Stromzähler-Ablesung

Vom 1. bis 16. Januar 2025 werden im Elektra-Gebiet die Stromzähler
durch unsere Mitarbeitenden ausgelesen.

Davon ausgenommen sind Smart Meter.


Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie in dieser Zeit unseren Zählerableser*innen den Zugang erleichtern. ‒ Der Zugang zu den Zählern muss frei von Hindernissen sein ‒ Aussenablesungen können von uns nicht vorgängig angekündigt werden


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

–>
Stromprodukte

Produkt TOP-40

Stromzähler-Ablesung

Vom 1. bis 16. Januar 2025 werden im Elektra-Gebiet die Stromzähler
durch unsere Mitarbeitenden ausgelesen.

Davon ausgenommen sind Smart Meter.


Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie in dieser Zeit unseren Zählerableser*innen den Zugang erleichtern. ‒ Der Zugang zu den Zählern muss frei von Hindernissen sein ‒ Aussenablesungen können von uns nicht vorgängig angekündigt werden


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

–>
Stromprodukte

Produkt TOP-40

TOP-40 ist ein neues Produkt, von dem alle profitieren. Das passt zu unserer Genossenschaft. Deshalb zählt die Elektra auf viele Produzentinnen und Produzenten und Fachleute aus der Branche, die bei TOP-40 mitmachen, damit unser Netz zukunftssicher wird.

Die Solarstromproduktion nimmt stetig zu, das ist sehr erfreulich. Teilweise übersteigt aber die Leistung der Solaranlagen die Netzkapazität. Die Überlastung des Netzes ist kein Zukunftsszenario, sondern kann bald Realität werden.

Die letzten 40% der Produktionskapazität jeder Solaranlage werden nur an wenigen optimalen Tagen ausgeschöpft. Wenn wir das Netz nicht auf diese seltenen Spitzen auslegen müssen, können neue Solaranlagen auch in Zukunft zügig bewilligt werden und die Kosten für den Netzausbau, die alle tragen, steigen nicht unverhältnismässig. Wer mindestens die letzten 40% oder mehr seines Solarstroms selbst verbraucht, statt ihn ins Netz einzuspeisen, profitiert bei Elektra ausserdem von einer um 8% höheren Einspeiserückvergütung.

Die Grundlage

Die letzten 40% machen tatsächlich nur 6% der Jahresenergie aus. D.h. die um 8% höhere Einspeisevergütung für die restlichen 94% hebt den Verlust auf. Ausserdem kann man den Strom, den man freiwillig nicht ins Netz einspeist, selbst nutzen.

Die Mechanik

Die eigene Anlage wird so eingestellt, dass maximal 60% der installierten Leistung (kWp) ins Netz eingespeist werden. Die notwendige Technik für die Begrenzung wird an der Anlage eingerichtet. Dafür wendet man sich am besten an den Installateur oder die Planerin.

Die letzten 40% können im Wechselrichter fix eingestellt werden oder sie werden lokal mit einer intelligenten Steuerung verbraucht, z.B. mit:

  • Auto laden
  • Batterien füllen
  • Heizen/Kühlen (vor allem Kühlen ist interessant, denn das ist meist dann ein Thema, wenn sehr viel Strom anfällt)
  • Verbraucher intelligent ansteuern

Dafür erhält man eine 8% höhere Vergütung – bezogen auf den Rückvergütungstarif der Elektra – egal, an wen man den Strom verkauft.

Umsteigen auf TOP-40!

Schritt 1 = PV-Anlage fit machen. Die nötige Technik für die Begrenzung wird an der Anlage eingerichtet. Dafür wendet man sich am besten an den Installateur oder die Planerin.

Schritt 2 = Bei der Elektra eine neue Anschlussbewilligung beantragen. 

Machen Sie mit

Lassen Sie die notwendige Technik für die Begrenzung an Ihrer Anlage einrichten, dann schicken Sie uns Ihre Anmeldung.

Für das Produkt TOP-40 anmelden

Nutzungsbedingungen TOP-40

Win-Win-Win!

TOP-40-Vorteile für Produzentinnen und Produzenten

  • Sie werden auch für den Strom bezahlt, den sie gar nicht liefern.
  • Sie tun etwas Gutes ohne finanziellen Aufwand.
  • Wer eine neue Anlage baut und gleich auf 60% kWp beschränkt, senkt die Anschlusskosten.

TOP-40-Vorteile für alle Strombezüger*innen in der Elektra-Region

  • Die Kosten für den Netzausbau sind tiefer.
  • Der Weg für mehr Solarenergie ist frei, das ist wichtig für die Dekarbonisierung.
  • Mehr lokal produzierter Strom stärkt die Unabhängigkeit.

TOP-40-Vorteile für die Branche

  • Neue Anlagen können schneller gebaut werden.
  • Intelligentere Anlagen und Batteriespeicher sind wirtschaftlicher.

Häufige Fragen: Produkt TOP-40

An wen sich das Produkt TOP-40 richtet

Wer kann vom Produkt TOP-40 profitieren?

TOP-40 ist ein Produkt für Photovoltaikanlagenbesitzer*innen im Versorgungsgebiet der Elektra, die eine Anlage zwischen 3.7 kWp bis 150 kWp betreiben. Es ermöglicht eine erhöhte Vergütung für eingespeisten Solarstrom, wenn die Einspeisung auf 60% der maximalen DC-Leistung begrenzt wird.
Die Anlage muss von der Pronovo AG beglaubigt sein.

Kann ich das Produkt TOP-40 auch wählen, wenn ich meine Photovoltaikanlagen in einer ZEV betreibe?

Ja, von TOP-40 können alle Kundinnen und Kunden profitieren, unabhängig, ob Eigenverbrauch oder ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch betrieben wird.

Ich betreibe einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mit mehreren Anlagen. Kann ich das Produkt TOP-40 nur für einzelne Anlagen umsetzen?

Nein, dies ist nicht möglich. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gilt jeweils als eine Anlage. Die Begrenzung erfolgt über die gesamte Anlageleistung.

TOP-40: Einspeisebegrenzung

Wie wird die maximale Anschlussleistung berechnet?

Die Berechnung basiert auf der effektiv installierten DC-Leistung der Photovoltaikmodule gemäss der Anlagebeglaubigung von Pronovo. Von dieser Leistung dürfen maximal 60 % am Anschlusspunkt eingespeist werden. Berechnungsbeispiel:

  • Installierte DC-Leistung: 10 kWp
  • Begrenzung auf 60 % am Anschlusspunkt -> 6 kW

Die Einspeiseleistung am Anschlusspunkt darf in diesem Berechnungsbeispiel 6 kW nicht überschreiten.

Wie kann ich die Einspeisebegrenzung einrichten?

Die technische Umsetzung ist in der Regel problemlos, hängt jedoch von der vorhandenen Installation (Wechselrichter, Messung, Energiemanagementsystem) ab. Im Grundsatz gibt es drei Umsetzungsmöglichkeiten:

  1. Dimensionierung Wechselrichter
  2. Abriegelung Wechselrichter (softwareseitig)
  3. Intelligente Steuerung

Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.

Wer ist für die Einspeisebegrenzung zuständig?

Die Einspeisebegrenzung liegt in Verantwortung der Eigentümerin. Die Elektra installiert keine Steuerung. Für die Umsetzung wenden Sie sich an den Installateur oder die Planerin Ihrer Anlage.

TOP-40: Messung und Abrechnung

Wie werden die Daten gemessen?

Für die Messung und Abrechnung ist der Einbau eines Smart Meters notwendig. Die Kosten für den Smart Meter und dessen Installation werden wie bisher von der Elektra übernommen.

Ab wann erhalte ich das zusätzliche Produkt TOP-40?

Wenn Sie sich bis zum Ende des jeweiligen Quartals anmelden, erhalten Sie ab dem nächsten Quartal das Produkt TOP-40. Neuanlagen erhalten TOP-40 ab Inbetriebnahme der Anlage, sofern die Anmeldung mit der Installationsanzeige erfolgt ist.

Wie erfolgt die Überwachung?

Der Smart Meter ermittelt die Leistung pro Viertelstunde am Anschlusspunkt. Auf Basis dieses Lastprofils wird die Überwachung eingerichtet. Die definierte maximale Leistung für die Rückspeisung darf in keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Wie erfolgt die Vergütung von TOP-40?

Der Ansatz der Vergütung für TOP-40 ist auf 8 % des Rückliefertarifs «Vergütung Einspeisung aus erneuerbaren Quellen» festgelegt und wird auf Basis der gesamten eingespeisten Energiemenge in das Netz der Elektra berechnet. Die Vergütung erfolgt quartalsweise.

TOP-40: Änderungen und Kündigung

Ich möchte nicht mehr vom Produkt TOP-40 profitieren. Was muss ich tun?

Die Vertragskündigung ist jeweils bis zum Ende des Jahres mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten möglich. Eine erneute Leistungserhöhung muss anhand eines technischen Anschlussgesuches TAG der Elektra eingereicht werden. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.

Was passiert, wenn ich die Begrenzung auf 60 % nicht einhalte?

Die Überwachung der maximal zulässigen Leistung wird laufend durch die Elektra überwacht. Bei allfälligen Überschreitungen werden Sie quartalsweise per E-Mail informiert. Folglich wird das Produkt TOP-40 für diesen Zeitraum eingestellt. Im Falle einer zweiten Überschreitung wird der Vertrag aufgelöst und die Kundin oder der Kunde muss eine erneute Leistungserhöhung bei der Elektra beantragen. Anschliessend wird die Erhöhung der Anschlussleistung durch die Elektra überprüft und freigegeben. Es steht der Elektra frei, die Erhöhung nicht oder nicht vollumfänglich zu bewilligen, falls die Netzbausituation es erfordert.

Haben Sie Fragen zu TOP-40? Ich berate Sie gerne.
Jan Giger
Leiter Netze, Mitglied der Geschaeftsleitung
+41 31 763 31 48

Gut informiert mit dem Elektra-Newsletter

Sie sagen uns, was Sie interessiert. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Der Elektra-Newsletter liefert Fakten zu den Trends und Entwicklungen bei Solaranlagen und Ladelösungen für E-Autos. Das Thema Strom kommt auch nicht zu kurz. Ausserdem gibt’s Kurzbeiträge über Elektra-Events in der Region.

Newsletter abonnieren