Umzug melden
Ziehen Sie neu in die Elektraregion, innerhalb unseres Versorgungsgebiets um oder ganz weg? Dann melden Sie uns bitte Ihre neue Adresse. Füllen Sie dazu einfach das Online-Formular aus – wir kümmern uns um den Rest.
Sie wissen bereits, wann Sie die Schlüssel für Ihr neues Zuhause bekommen? Dann können Sie uns Ihren Umzug schon bekanntgeben. Bitte melden Sie diesen aber spätestens zehn Tage vor dem Umzugstermin. Wenn Ihre neue Adresse in der Elektraregion liegt, liefern wir Ihnen zuverlässig Strom – vom ersten Tag an.
Den Zählerstand in Ihrer alten Wohnung müssen Sie uns auch bekanntgeben, sofern diese in der Elektraregion liegt. Lesen Sie Ihren Zähler an dem Tag ab, an dem Sie ausziehen. So können wir Ihren Zählerstand korrekt abrechnen, und Sie bezahlen nur, was Sie wirklich verbraucht haben.
Online-Formular: Umzugsmeldung
Neues Zuhause, noch besseres Gewissen
Nutzen Sie Ihren Umzug und wechseln Sie zu unserem nachhaltigsten Stromprodukt. Mit elektrasolar+ unterstützen Sie den Ausbau von erneuerbarer Solarenergie in der Elektraregion Bern–Solothurn – ein wichtiges Anliegen der Elektra.
Häufige Fragen: Umzug
Warum muss ich meinen Umzug melden?
So stellen Sie sicher, dass Sie nur den Strom bezahlen, den Sie effektiv verbraucht haben. Wenn Sie neu in das Versorgungsgebiet der Elektra ziehen, können Sie bei der Anmeldung ausserdem Ihr Stromprodukt selbst wählen. Verzichten Sie darauf, liefern wir Ihnen automatisch unser Standardprodukt elektraaqua+.
Wann muss ich meinen Umzug melden?
Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens zehn Tage vorher online mit unserem Umzugsformular.
Gibt es Kündigungsfristen für den Strom beim Umzug?
Nein, aber bitte melden Sie uns bei Ihrem Umzug den aktuellen Zählerstand Ihres Stromzählers. Damit stellen Sie sicher, dass Sie nur den Strom bezahlen, den Sie effektiv verbraucht haben.
Warum muss ich den aktuellen Zählerstand meines Stromzählers melden?
Damit stellen Sie sicher, dass Sie nur den Strom bezahlen, den Sie effektiv verbraucht haben.
Kann auch ein Techniker der Elektra meinen Zählerstand ablesen?
Falls Sie den Zählerstand nicht selbst ablesen wollen, teilen Sie uns dies bitte mindestens zehn Tage vor Ihrem Umzug mit, entweder per E-Mail oder telefonisch unter 031 763 31 32. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter liest Ihren Zählerstand dann persönlich vor Ort ab. Für den Mehraufwand verrechnen wir 50 CHF.
Muss ich den Verkauf meiner Wohnung oder meines Hauses melden?
Ja, und zwar unabhängig davon, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder nicht. Melden Sie uns den Verkauf bitte spätestens zehn Tage vor dem Handänderungstermin. An diesem Termin trägt das Grundbuchamt die neuen Eigentümer ins Grundbuch ein.
Folgende Informationen benötigen wir:
- Datum des Handänderungstermins
- Name des neuen Eigentümers bzw. der neuen Eigentümerin
- Name und Adresse des Verkäufers bzw. der Verkäuferin
Fragen zur Selbstablesung des Zählerstands
Wo befindet sich der Stromzähler?
Meist im Kellergeschoss. Die genaue Lage kann Ihnen Ihr Hauswart oder Ihre Vermieterin nennen.
Wie erkenne ich meinen Stromzähler?
- An der entsprechenden Bezeichnung (z.B. Lage, Wohnungs-Nr. etc.)
- An der aufgedruckten Beschriftung: G.E.F oder elektra, gefolgt von der Zählernummer, die der Zählernummer auf Ihrer Stromrechnung entspricht
Welchen Wert (Zählerstand) muss ich angeben?
Der Zählerstand wird in Kilowattstunden (kWh) angezeigt. Den Wert können Sie vom Display ablesen, ohne dazu eine Taste zu drücken.
Wo finde ich eine Bedienungsanleitung für meinen Zähler?
In diesen Bedienungsanleitungen können Sie für Ihr Modell nachlesen, wie Sie die Tasten bedienen und wo Sie welche Kennzahl sehen. Den Zählertyp finden Sie auf dem Datenblatt Ihres montierten Stromzählers.
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